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Proms kann Apparate reaktivieren

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Das Verwaltungsgericht hat einen Rekurs der Firma Proms gegen einen Entscheid der Kantonalen Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) gutgeheissen. Danach kann die Produzentin und Betreiberin von Geldspielautomaten 48 Unterhaltungsapparate in elf Spielsalons und zwei in Cafés der Stadt Freiburg wieder reaktivieren, bis ein kantonales Gesetz in Kraft tritt, gegen welches das Referendum ergriffen wurde und über das voraussichtlich im September abgestimmt wird.

Gemäss Bundesgesetz sind bekanntlich seit dem 1. April reine Geldspielautomaten in Cafés und Spielsalons verboten. Sie mussten gegen Geschicklichkeitsgeldspielautomaten ersetzt werden. Zudem hatte der Freiburger Grosse Rat im vergangenen Herbst das Gesetz in dem Sinne geändert, dass von den so veränderten Apparaten höchstens zehn in Spielsalons und zwei in Cafés stehen dürfen. Doch gegen diese Gesetzesänderung ist das Referendum ergriffen worden.
Bis im April hatte Proms noch 50 Unterhaltungsapparate in Betrieb. Diese werden mit Automatenmünzen betrieben. Damit sind keine Geldgewinne möglich, sondern Konsumationsgutscheine. Auf Befehl der SJD musste Proms anfangs April die meisten seiner alten Apparate ausser Betrieb setzen, unabhängig davon, ob es sich um Geldspielautomaten oder Unterhaltungsapparate handelte, wie «La Liberté» am Freitag meldete. Dagegen hatte die Betreiberin Rekurs eingereicht.
Das Verwaltungsgericht hat ihr nun Recht gegeben. Danach gelten die Bestimmungen des Gesetzes aus dem Jahre 1992, solange die Gesetzesänderung nicht in Kraft tritt. Von Seiten der SJD wurde aber darauf aufmerksam gemacht, dass in der Praxis auch mit den Unterhaltungsapparaten Geldgewinne möglich sind. Die Bons könnten nämlich umgetauscht werden.

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