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Prozess gegen Hausbesetzer geht weiter

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Ende Februar hat der Prozess gegen die Hausbesetzer des Kollektivs «Raie Manta» begonnen. Bereits am zweiten Prozesstag, der am 6. März stattfand, legten die Verteidiger Rekurs gegen das Vorgehen des Polizeirichters Jean-Marc Sallin ein und forderten, dass dieser in den Ausstand tritt (die FN berichteten).

Das Kantonsgericht hat den Rekurs nun als unzulässig erklärt, da dieser zu früh eingereicht wurde. Ihre Argumente könnten die Anwälte erst am Schluss, in einem allfälligen Rekurs gegen das Urteil, geltend machen.

Ziehen die Verteidiger des Kollektivs den Entscheid des Kantonsgerichts nicht vors Bundesgericht, wird der seit März unterbrochene Prozess gemäss Jean-Marc Sallin Ende Jahr weitergeführt.

13 Personen vor Gericht

Das Kollektiv Raie Manta hatte zwischen September 2010 und März 2011 fünf Häuser in und um Freiburg besetzt. Die Gebäudebesitzer, unter anderem die Genossenschaft Fenaco, reichten Strafklage ein. In der Folge stellte die Freiburger Staatsanwaltschaft Strafbefehle gegen 28 Personen aus, insbesondere wegen Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Amtshandlungen. 13 Personen zogen die Anzeigen vor Gericht.

Am zweiten Prozesstag sollten zwei Polizisten als Zeugen befragt werden. Die Verteidiger störten sich daran, dass diese dem Prozess beiwohnten, und verlangten auch, dass die Protokolle des ersten Prozesstages zurückgezogen werden: Damals waren die Zeugen an der Verhandlung dabei.

Der Richter wies die Einwände ab, wie auch den dritten Einwand, dass die Zeugen keine schriftlichen Unterlagen bei sich haben dürften. Darauf forderten die Anwälte, der Richter solle in den Ausstand treten. Er habe sein Urteil bereits gefällt, warf ihm einer der Anwälte vor. Jean-Marc Sallin entschied, den Antrag der Strafkammer des Kantonsgerichts zu unterbreiten. «Ich habe die Anwälte damals darauf hingewiesen, dass ihr Rekurs zu früh kommt», sagte Jean-Marc Sallin gestern auf Anfrage. mir

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