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Prozess wegen Vermögensdelikten gegen den Ex-Offizial des Bistums

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Der heute 57-jährige Priester L. wird des Betrugs, der Veruntreuung, der Urkundenfälschung und eventuell der ungetreuen Geschäftsführung beschuldigt. Ein Urteil soll am 23. September fallen. Ins Rollen kam die Affäre durch eine Anzeige des Bistums im Jahr 2004. Aber auch andere Geschädigte klagten: So die Stiftung Marguerite Bays und ein ehemaliges Waisenkind. Die Deliktsumme wird auf mindestens 235 000 bis zu über 500 000 Franken geschätzt. Gemäss der Überweisungsverfügung ist es «sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich, den genauen Betrag der veruntreuten Gelder zu beziffern».

Der angeschuldigte Priester L. stammt ursprünglich aus Peru. Er war von 1991 bis 2003 Offizial beziehungsweise Präsident des Gerichts der Diözese, welches vorwiegend Ehenichtigkeitsfälle und Entschädigungsgesuche im Falle von sexuellem Missbrauch behandelt. Nachdem die Machenschaften von L. aufgeflogen waren, musste er von seinem Posten zurücktreten, und er trug keine kirchliche Verantwortung mehr.

Der Griff in Konten und und Stiftungskassen

Voll geständig ist der Angeschuldigte nur in Bezug auf den Vorwurf, er habe 1999 die Abfindungssumme für ein Opfer von sexuellem Missbrauch in die eigene Tasche gesteckt. Das Opfer, welches in der Zwischenzeit von der Kirche entschädigt worden ist, hat- te 70 000 Franken verlangt, L. bediente sich jedoch mit 100 000 Franken aus der Bistumskasse und behielt das Geld für sich.

Kein Geständnis gibt es in 24 Fällen von Eheannullierung, bei welchen der Angeschuldigte 17 000 Franken veruntreut haben soll. Dabei soll er bisweilen auch die Unterschrift der Notarin des Bistums gefälscht haben.

Im Weiteren wird L. vorgeworfen, zwischen 56 000 und 189 000 Fr. direkt aus der Offizialskasse gestohlen zu haben.

Als Postulator der Stiftung Marguerite Bays hatte L. zudem die Aufgabe, die Vorkehrungen für eine Heiligsprechung zu treffen. Dabei soll er zwischen 38 000 und 140 000 Franken für den privaten Gebrauch abgezweigt haben.

Schliesslich wird L. angeschuldigt, Gelder veruntreut zu haben, die für ein Waisenkind bestimmt waren. Der Untersuchungsrichter geht von einer Deliktsumme zwischen 74 000 und 100 000 Franken aus.

Hingegen ist das Verfahren im Fall einer alten Dame, auf deren Kosten L. lebte, eingestellt worden, da der Ball zunächst bei den Steuerbehörden liegt.

«In der Kirche wird nicht nachgefragt»

Der Priester beherrschte es offenbar, sich immer wieder das Vertrauen zu erschleichen. Kam Misstrauen auf, so behauptete er etwa, er besitze in Peru ein grosses Ver-mögen. Warum das funk- tionieren konnte, erklärte L. im Untersuchungsverfahren grad selber: «In kirchlichen Kreisen wird nie nachgefragt, man vertraut.»

Das bestätigt auch die Tatsache, dass L. das Bistum in Bezug auf seine Qualifikationen offenbar problemlos hinters Licht führen konnte. So wurde er Offizial, obwohl er in Tat und Wahrheit nie eine universitäre Ausbildung abgeschlossen hatte, respektive weder über ein Diplom noch ein Doktorat in Kirchenrecht verfügt.

Die Notarin, welche zudem von der Fälschung ihrer Unterschrift durch L. wusste, erklärte: «Ich habe es nicht gewagt, zum Bischof zu gehen.» rsa/sda

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