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Radio Freiburg muss alternative Standorte für die neue Sendeantenne prüfen

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Autor: Imelda ruffieux

St. Silvester Bis vor Bundesgericht ist die Familie Linus und Béatrice Buntschu vom Quartier Riederehubel in St. Silvester gegangen, um gegen den geplanten Neubau einer 13 Meter hohen Radioantenne vorzugehen. Das Bundesgericht hat ihr Recht gegeben (FN vom 20. Dezember 2008) und den Fall zur Neubeurteilung ans Kantonsgericht überwiesen.

Nun hat auch das Kantonsgericht zu ihren Gunsten entschieden und die Argumente der Anwohner gegen das Projekt gestützt. Das Gericht hebt sowohl die Entscheide der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion wie auch jene des Oberamtmannes auf.

Alternativstandorte prüfen

Die Anwohner des Riederehubels hatten Radio Freiburg vorgeworfen, beim Baugesuch vor rund zwei Jahren zu wenig geprüft zu haben, ob allenfalls bestehende Standorte von Mobilfunkantennen der Swisscom in der näheren Umgebung (Tentlingen oder Plasselb) mitbenutzt werden könnten.

Wie es im Urteil heisst, sei es nicht Sache des Kantonsgerichts, abzuklären, ob sich einer der beiden oder gar weitere Alternativstandorte eignen würden. Dies sei Aufgabe des Beschwerdegegners, also von Radio Freiburg.

Detaillierte Abklärungen

In einem neuen Baubewilligungsverfahren könnte Radio Freiburg zwar am bisherigen Standort für die neue Antenne festhalten. «Das Unternehmen müsste dann aber auch ausführen, welche Standorte geprüft wurden und weshalb sie gegebenenfalls nicht in Frage kommen», heisst es im Urteil des Kantonsgerichts.

Radio Freiburg müsste zudem dafür sorgen, dass die Strahlengrenzwerte eingehalten werden. Das heisst, das Unternehmen müsste mit dem Baugesuch ein sogenanntes Standort-Datenblatt einreichen. Dieses gibt unter anderem Auskunft über die zu erwartenden Immissionen. Die Abstrahlung der geplanten Antenne, der befürchtete Elektrosmog, war für die Anwohner des Riederehubels das Hauptargument gegen das Projekt.

Im Rahmen eines neuen Baugesuchs müssen die Behörden, namentlich das Amt für Umwelt, die konkreten Vor- und Nachteile überprüfen und eine umfassende Interessenabwägung vornehmen, hält das Kantonsgericht zum Schluss fest.

Viele schlaflose Nächte

«Das Urteil bestätigt uns darin, was wir von Anfang an gesagt haben», erklärt Beschwerdeführer Linus Buntschu. Zusammen mit seiner Frau und anfangs noch mit anderen Anwohnern des Riederenhubels hat er fast dreieinhalb Jahre gegen die geplante Antenne gekämpft. «Die hohen Ausgaben und die vielen schlaflosen Nächte hätten vermieden werden können», führt er aus. Der Standort für die Antenne ist im Besitz der Gemeinde St. Silvester und liegt etwa 60 Meter von seinem Haus entfernt.

Enttäuscht ist er von der unnachgiebigen Haltung des Bundesamtes für Kommunikation, welches Alternativstandorten bzw. der Mitbenutzung von bestehenden Antennen erst vor Bundesgericht zugestimmt hat. Linus Buntschu hat aber auch das Vertrauen in das Freiburger Justizsystem verloren, das dem Bakom vollkommen hörig gewesen sei.

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