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Rasches Handeln ist gefordert

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Gemeinden müssen Scheibenstände bis Oktober 2008 umgerüstet haben

Autor: Von PATRICK HIRSCHI

Seit Ende letzten Jahres gelten schweizweit neue Vorschriften über Altlasten. Die Änderungen betreffen insbesondere auch die Schiessanlagen.Sämtliche Gemeinden und Schützengesellschaften erhielten deshalb im November 2006 ein Schreiben vom Kanton, das sie über die neue Situation in Kenntnis setzte – so auch im Kanton Freiburg. Aufgrund zahlreicher Rückfragen hatte die kantonale Kommission für die Schiessstände beschlossen, in allen Bezirken eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema durchzuführen.

Bodensanierung unumstösslich

Für die Vertreter der Gemeinden und Schützengesellschaften des Seebezirks fand der Info-Anlass am Donnerstag in Murten statt. Gleich vier Vertreter von kantonalen Behörden waren anwesend, doch in erster Linie war es Pierre-Alain Loup vom Amt für Umwelt, der über den Sachverhalt informierte.Wie Oberamtmann Daniel Lehmann einführend erklärte, ist die Sanierung der bleihaltigen Erde im Bereich der Zielscheiben vom Bund beschlossen und muss zwingend vorgenommen werden. Wie Pierre-Alain Loup präzisierte, soll die Sanierung der bleihaltigen Böden innerhalb von 30 Jahren abgeschlossen sein (siehe Kasten).

Neue Kugelfänge müssen her

Die Kosten für diese Erdsanierungen muss die Gemeinde übernehmen, wobei sich Schützengesellschaften und allenfalls auch Dritte beteiligen können. Auch der Bund ist bereit, diese Sanierungsmassnahmen zu 40 Prozent zu subventionieren, allerdings nur unter gewissen Bedingungen.Vor allem müssen die Gemeinden sicherstellen, dass ab dem 1. November 2008 kein Geschoss mehr ins Erdreich gelangt. Zahlreiche Scheibenstände sind zwar bereits heute mit sogenannten Stirnholz-Kugelfängen ausgestattet. Doch diese genügen den Gesetzesanforderungen gemäss Loup nicht; ebenso wenig wie die Big Bags, die grossen Säcke, die mit Holzschnitzeln gefüllt sind. «Die sind nur für einmalige Anlässe wie das Feldschiessen geeignet, denn sie fassen maximal 5500 Schüsse», so Loup.Gemäss Loup gibt es in der Schweiz zwei Firmen, die künstliche Kugelfänge herstellen. Nach seinen Schätzungen kostet ein solcher Kugelfang zwischen 2000 und 3000 Franken pro Scheibe. An diesen Kosten beteiligt sich der Bund aber nicht.Aus den Zuhörerreihen kamen zahlreiche skeptische Fragen und Bemerkungen. So wollte zum Beispiel der Ammann von Ried, Heinz Etter, wissen, was geschieht, falls sich der Einbau eines neuen Kugelfangs wegen Einsprachen verzögert und dadurch die Frist des Bundes nicht eingehalten werden kann. «Ried spielt mit dem Gedanken, die eigene Anlage stillzulegen und zukünftig in Agriswil zu schiessen. Möglicherweise erhebt die Nachbargemeinde Ferenbalm dann Einsprache wegen des zusätzlichen Schiesslärms», gab er zu bedenken.

Vier betroffene Anlagen in Gurmels

Gemäss Martin Leu, juristischer Berater des kantonalen Bau-, Raumplanungs- und Umweltamtes, sieht das kantonale Gesetz eine Bewilligungspflicht vor. Möglicherweise könnten bezüglich Termin Ausnahmen gemacht werden, an und für sich sei die Frist aber fix.In der Gemeinde Gurmels sind drei 300-Meter-Anlagen sowie der Pistolenstand von Cordast betroffen. Wie Vize-Ammann Hans Renggli nach der Veranstaltung gegenüber den FN sagte, ist noch unklar, wie die Kosten zwischen der Gemeinde und den Schützengesellschaften aufgeteilt werden sollen. Grundsätzlich begrüsst Renggli die Absicht des Bundes, dass die Altlasten nicht einfach der kommenden Generation überlassen würden. Er hofft, der Gemeindeversammlung im Herbst dieses Jahres ein Projekt vorlegen zu können.

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