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Ratgeber Versicherung

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ratgeber Versicherung

 Michael Wiesner

Hauszelt vollständig abgebrannt–wer bezahlt?

Wir verbrachten unsere Sommerferien auf einem Campingplatz am Mittelmeer. Wir waren am Strand, als plötzlich ein Feuer ausbrach. Der Brand zerstörte unser Wohnzelt, das gesamte Zubehör sowie viele persönliche Sachen. Wir wissen nicht, was zum Brand geführt hat. Wer bezahlt unseren Schaden?L.B.

 

 Wenn Sie eine Hausrat- oder Reiseversicherung abgeschlossen haben, wird Ihnen der entstandene Schaden vergütet. Die Hausratversicherung deckt zwar in erster Linie die persönlichen Gegenstände Ihrer Familie am Versicherungsort ab. Dennoch sehen die meisten Versicherer bei Brandschäden auch eine limitierte Aussenversicherung vor. Diese kommt für Ihre persönlichen Effekten auf, die sich vorübergehend nicht am Versicherungsort befinden.

Zudem lassen sich spezielle Reiseversicherungen meist ganz einfach als Zusatzdeckung in bestehende Hausratversicherungen integrieren. Sie bieten weitergehende Versicherungslösungen zu fairen Konditionen. Deshalb ist es vor Auslandreisen besonders wichtig, den nötigen Versicherungsschutz gründlich zu überprüfen. Dies gilt nicht nur für Sachversicherungen, sondern beispielsweise auch für Personenversicherungen.

Die Ratgebersujets stellt der Schweizerische Versicherungsverband zur Verfügung. Ein Team aus Versicherungsspezialisten nimmt zu unterschiedlichen Fragen Stellung. Verantwortlich hiefür istMichael Wiesner, Mitglied der Geschäftsleitung.Homepage:www.svv.ch/ratgeber.

«Vor Auslandreisen ist es besonders wichtig, den nötigen Versicherungsschutz gründlich zu prüfen.»

 

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