Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Rathvel-Kapelle kann stehen bleiben

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Châtel-St-Denis Der Rechtsstreit begann vor knapp acht Jahren: Alexis Tâche wollte für seinen verstorbenen Bruder in der kleinen Tourismusstation Rathvel in der Nähe von Les Paccots eine Kapelle aus Rundholz erstellen. Er reichte ein Baugesuch ein und begann noch vor Erhalt der Bewilligung zu bauen. Pro Natura Schweiz und Pro Natura Freiburg opponierten gegen das Gesuch. Tâche baute die Kapelle ohne Bewilligung fertig.

Eine Arbeitsgruppe untersuchte den Standort der Kapelle, welcher sich in einem nationalen Schutzgebiet zum Ablaichen von Amphibien befindet. Dabei stellte sich heraus, dass im Schutzgebiet vieles zum Argen lag: Ein Fussweg, der um den Weiher führte, Picknick-Tische und ein Spielplatz waren ohne Bewilligung errichtet worden. Der Bereich wurde neu gestaltet. Aus der Studie geht hervor, dass die Kapelle das geschützte Gebiet nicht beeinträchtigt.

Vor zwei Jahren erteilte Staatsrat Georges Godel eine Ausnahmebewilligung; daraufhin sprach der Oberamtmann des Vivisbachbezirks, Michel Chevalley, nachträglich die Baubewilligung aus. Pro Natura ging vors Kantonsgericht. Dieses hob 2008 den Entscheid auf: Die Kapelle sei nicht zonenkonform. Gleichzeitig sei es für die Kapelle nicht unabdingbar gewesen, gerade an diesem Standort erstellt zu werden. Das Gericht wies den Oberamtmann an, die Wiederherstellung des Ortes in die Wege zu leiten und eine vertiefte Interessenabwägung vorzunehmen.

Zweite Petition im Umlauf

Beim Abwägen der Interessen kam der Oberamtmann nun zum Schluss, dass die Kapelle an ihrem Standort bleiben kann. Der Ort der Stille sei sehr gut besucht; zudem sei eine zweite Petition für die Kapelle im Umlauf, nachdem bereits vor fünf Jahren rund 3000 Unterschriften zusammengekommen seien, hält der Oberamtmann in seinem schriftlichen Entscheid fest.

Die Kapelle integriere sich bestens in die Landschaft, schreibt der Oberamtmann: «Unter dem Gesichtspunkt des Natur- und Landschaftsschutzes rechtfertigt nichts den Abbruch oder die Verlegung der Kapelle.» Zudem sei dank der Fragen rund um den Bau das Naturschutzgebiet aufgewertet worden, und Alexis Tâche verfolge keine kommerziellen Interessen. Der Oberamtmann befürchtet, dass gerade Abbrucharbeiten dem geschützten Gebiet Schäden zufügen würden. Aus all diesen Gründen sei der Abbruch der Kapelle nicht verhältnismässig, schliesst Oberamtmann Chevalley.

«Sehr überraschend»

Die Umweltorganisation Pro Natura hat noch nicht entschieden, ob sie den Entscheid anfechten will. Ihr Anwalt Bruno de Weck meinte zu den FN bloss: «Dieser Beschluss ist sehr überraschend.» njb

Meistgelesen

Mehr zum Thema