Der Fall beschäftigte die Freiburger Justiz seit Jahren: Ein junger Mann, der in Düdingen eine Frau ausgeraubt hatte und sich zahlreiche andere Delikte zuschulden kommen liess, erhält eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Das Kantonsgericht beschäftigte sich gestern ein zweites Mal mit dem Fall, nachdem das Bundesgericht seinen ursprünglich gefällten Entscheid aufgehoben hatte. Es ging dabei vor allem um die Berechnung der Freiheitsstrafe. Insbesondere hielt das Gericht an der teilbedingten Strafe fest.
rb
Bericht Seite 4
Kommentar (0)
Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.