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Raumordnung für das 21. Jahrhundert

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Raumordnung für das 21. Jahrhundert

Totalrevision des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG) eingeleitet

Die Anforderungen an die Raumplanung und Bauordnung, die effizient, entwicklungsfördernd und umweltverträglich sein sollen, haben sich in wenigen Jahrzehnten grundlegend verändert. Um den Behörden ein zeitgemässes Instrumentarium in die Hand zu geben, wird nun das Raumplanungs- und Baugesetz total revidiert.

Von WALTER BUCHS

Anfangs der 80er-Jahre war Freiburg einer der ersten Kantone, der nach der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Raumplanung ein kantonales Gesetz ausgearbeitet hatte. Dieses Gesetz ist in der Zwischenzeit etwas in die Jahre gekommen, während die Anforderungen an eine verantwortungsbewusste Raumordnungspolitik zum Teil eine grundlegende Wandlung erfahren haben. Aus diesem Grunde ist bereits im September 2004 eine Totalrevision des kantonalen Gesetzes in Angriff genommen worden. Soeben wurde der Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt (siehe Kasten).

Ziele der Revision

Wie Staatsrat Beat Vonlanthen am Montagmorgen bei der Vorstellung des Entwurfs vor den Medien in Freiburg sagte, bringt dieser keine Revolution, denn an Bewährtem werde festgehalten. Eine bessere Lesbarkeit des Gesetzes, Vereinfachung gewisser Verfahren, mehr Demokratisierung bei der Annahme von Plänen und Programmen, dies alles unter Berücksichtigung von Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit seien Grundsätze, die sich wie ein roter Faden durch den Entwurf ziehen.

Es gehe mit dem neuen Gesetz darum, den kantonalen, regionalen und kommunalen Behörden sowie ihren Partnern die nötigen Instrumente zur Verfügung zu stellen, um die nächsten Jahrzehnte zusammenarbeiten zu können, ergänzte der Baudirektor. In diesem Sinne wolle das neue Gesetz unter Berücksichtigung der Umwelt einen Beitrag zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Kantons leisten.

Schwerpunkte des Entwurfs

Die Schwerpunkte der Neuerungen im Gesetzesvorentwurf liegen in den Bereichen Regional- und Ortsplanung. Das Instrument der Regionalplanung ist der regionale Richtplan. Die Regionen Broye, Sense und See haben schon einen solchen Richtplan. In diesem Bereich werden nun die bundesrechtlichen Vorgaben zum so genannten Agglomerationsprogramm ins kantonale Gesetz übernommen. Dies ist zwingend, um in den Genuss von Bundesbeiträgen an die Infrastruktur der Agglomerationen zu kommen. Wie in einigen anderen Bestimmungen sieht der Entwurf Varianten vor: eine freiwillige oder eine obligatorische Raumplanung.

Bei der Ortsplanung wird ein grösseres Gewicht den Richtplandossiers zuerkannt, wie Patrick Ramuz, Leiter der juristischen Abteilung des Bau- und Raumplanungsamtes, gestern vor den Medien sagte. Die verschiedenen bekannten kommunalen Richtpläne werden durch einen einzigen Gemeinderichtplan ersetzt. Die kommunale Richtplanung wird zudem durch ein neu einzuführendes Erschliessungsprogramm verstärkt. Eine weitere Neuerung geht in Richtung einer Demokratisierung des Annahmeverfahrens des Gemeinderichtplans und des Erschliessungsprogramms.

Im Bauwesen werden die Möglichkeiten für die Übertragung von Ausnützungsziffern ausgeweitet und es wird auf Abstandsvorschriften zwischen Gebäuden verzichtet. Verzichtet wird ebenfalls auf die Notwendigkeit, dass jemand eine besondere Befähigung (Berufsausweis) haben muss, um Baugesuche einzureichen. Hingegen werden die Anforderungen an die Qualität der Dossiers erhöht. Zudem wird ein neues System eingeführt, um gegen ein leidiges Problem, die Baulandhortung, vorzugehen.

Erweiterungen und Anpassungen

Wie Giancarla Papi, Leiterin a. i. des Bau- und Raumplanungsamtes, schliesslich bekannt gab, berücksichtigt der Vorentwurf ebenfalls die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe. Dieses Konkordat, welches zum Ziel hat, Baubegriffe und Messweisen in den Mitgliederkantonen zu vereinfachen, wird dem Grossen Rat ebenfalls zur Annahme unterbreitet werden.

Die Vorschriften über die Berücksichtigung der Naturgefahren werden ebenfalls angepasst. Es wird ebenfalls ein Artikel über die Standfestigkeit und Erdbebensicherheit eingeführt. Dazu kommen Bestimmungen über die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen. Schliesslich wird für Materialausbeutung künftig eine doppelte Bewilligung verlangt. Die Aufschüttung des Ausbeutungsstandorts erhält dabei einen öffentlichen Charakter.

Infos für die Bevölkerung

Wie Staatsrat Beat Vonlanthen bei der Vorstellung des Vorentwurfs des RPBG in den Räumen der Universität in Perolles 2 sagte, will er zu dem neuen Gesetz einen breiten Dialog ermöglichen. Zu diesem Zweck führt die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) zusammen mit den Oberämtern Informationsabende durch. Solche finden unter anderem am 10. Mai in Murten, 18. Mai in Tafers und 1. Juni in Neyruz statt.

Im Rahmen der Vernehmlassung zu diesem Gesetzesvorentwurf können alle Interessierten ihre Stellungnahme bis zum 15. Juni bei der RUBD einreichen. Für die Gemeinden dauert die Vernehmlassung bis zum 15. Juli. Die Unterlagen sind ab sofort auf der Internetseite www.fr.ch/rubd verfügbar. Ab dem 26. April kann auf der gleichen Adresse zusätzlich eine Informationsbroschüre bestellt werden. Baudirektor Vonlanthen möchte den Gesetzesentwurf bereits Ende August dem Grossen Rat weiterleiten in der Hoffnung, dass das Kantonsparlament sich dann ab Oktober damit befasst. wb

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