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Raumplanung: Bundesgericht lehnt Rekurse ab

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Das Bundesgericht stützt einen Entscheid des Freiburger Kantonsgerichts. Dieses hatte im September 2019 geurteilt: Ortspläne, die vor dem 2. Oktober 2018 eingereicht wurden, hätten bereits dem neuen kantonalen Richtplan entsprechen müssen – und nicht mehr dem alten. Das sieht nun auch das Bundesgericht so. Wie aus mehreren Quellen verlautet, hat es den Rekursen des Kantons sowie der Gemeinde Avry nicht stattgegeben. Der alte Richtplan war grosszügiger und liess den Gemeinden mehr Spielraum. Diesen Spielraum hätte der Kanton den betreffenden Gemeinden also nicht gewähren dürfen.

Gerade Avry ist vom Stillstand im Raumplanungsdossier stark betroffen: Die Migros hatte für den Bau ihres neuen Einkaufszentrums Avry-Centre vom Oberamt eine vorgezogene Bewilligung erhalten und mit den Bauarbeiten begonnen, als das Kantonsgericht diese stoppte. Es kam zum Schluss, die Genehmigung der Ortsplanung der Gemeinde stehe im Widerspruch zum Bundesrecht.

Auch in anderen Gemeinden bleibt damit unklar, wie es in Sachen Ortspläne weitergehen soll. Einige haben indes bereits reagiert und von sich aus neue Ortspläne beim Kanton eingereicht, die den Vorgaben des neuen Richtplans genügen – ohne das Urteil des Bundesgerichts abzuwarten.

Lib./bearbeitet von ko/FN

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