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Raumplanungsgesetz: Staatsrat wartet ab

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Vor gut einem Jahr hat das Schweizer Volk eine Revision des Raumplanungsgesetzes (RPB) genehmigt, welche die Bedingungen für die Nutzungsänderung von bestehenden Bauten ausserhalb der Bauzone aufweicht. Die Zweckentfremdung von bestehenden Bauten wird grundsätzlich möglich, insbesondere dann, wenn es sich um schutzwürdige Gebäude handelt, die sonst verlottern würden.

Nun hatte SVP-Grossrat Gilbert Cardinaux den Staatsrat in einer Interpellation gebeten, beim Bund für eine Lockerung der Bestimmungen einzutreten angesichts der Tatsache, dass immer mehr Bauernhöfe und Scheunen nicht mehr genutzt werden. Der Staatsrat weist nun in seiner Antwort darauf hin, dass die betreffende Änderung des Raumplanungsgesetzes noch gar nicht in Kraft sei. Bevor eine erneute Revision verlangt wird, müsse das Inkrafttreten abgewartet werden. Aufgrund früherer Erfahrungen sei eine Intervention im jetzigen Moment kontraproduktiv.
Der Staatsrat gibt in seiner Antwort bekannt, dass er bereits mehrmals in verschiedener Form interveniert hat, damit der Text der neuen Raumplanungsverordnung im Sinne des durch das Stimmvolk am 7. Februar 1999 ausgedrückten Willens redigiert wird. In Freiburg wartet man also dringend darauf, dass auch die entsprechenden Ausführungsbestimmungen von Bern bald verabschiedet werden.

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