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Realisier- und tragbar

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Mit den meisten Westschweizer Kantonen hat auch Freiburg am 13. Juni 1999 die eidgenössische Vorlage zur Schaffung einer Mutterschaftsversicherung angenommen. Die Mehrheit des Schweizervolkes und der Kantone aber hatte die Vorlage verworfen. In den Kantonen Wallis und Genf laufen in der Zwischenzeit Bemühungen, auf kantonaler Ebene Massnahmem zum Mutterschaftsschutz auf die Beine zu stellen.

Grossrat Cédric Castella (dsp, La Tour-de-Trême) und mehrere Mitunterzeichner haben gestern eine Motion eingereicht, in welcher der Staatsrat aufgefordert wird, auch für Freiburg ein Gesetzesprojekt für eine Mutterschaftsversicherung auszuarbeiten. Dies auf der Grundlage des eidgenössischen Mutterschaftsversicherungs-Gesetzes vom 18. Dezember 1998.
Der Mutterschaftsschutz habe erste Priorität bei jeder Familienpolitik, die diesen Namen verdiene, betont der Motionär in seiner Begründung. Er weist auch darauf hin, dass die Frauen heute mit den unterschiedlichsten Regelungen konfrontiert sind.
Die Kosten für eine Mutterschaftsversicherung seien nicht überrissen, betont Cédric Castella weiter. Vor allem angesichts der Tatsache, dass zahlreiche Arbeitgeber schon heute bei einer Geburt weit länger den Lohn weiter bezahlen, als es die eidgenössische Regelung vorsah. 1999 bezahlten die Arbeitgeber schätzungsweise 350 Millionen Franken. Der Lohnausfall belief sich andererseits auf rund 435 Millionen Franken.
Gemäss einer Berechnung von Prof. Yves Fluckiger für die Ausarbeitung eines Mutterschaftsversicherungs-Models für den Kanton Genf würde die Versicherungssumme rund 0,4 Prozent der gesamten Lohnsumme ausmachen. Bei einer paritätischen Verteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer würde dies bei einem Bruttolohn von 4000 Franken je 8 Franken ausmachen.
«Eine echte Mutterschaftsversicherung ist für viele Familien eine Notwendigkeit», schliesst der Motionär und hält fest: «Eine solche Versicherung ist auf kantonaler Ebene realisierbar und für die Allgemeinheit tragbar.»

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