Angéloz hat sich nun gemäss Vergleich verpflichtet, den Namen des Klägers nicht mehr im Zusammenhang mit dem Völkermord zu erwähnen, ausser es tauchten neue Fakten auf. Die Zahlung von 5000 Franken bezeichnete er als einen gewissen Ausgleich, da er versichert sei, während für die Gegenseite happige Anwaltskosten in der Höhe von mehreren zehntausend Franken anfallen.
Angéloz war zunächst vom Bezirks- und Kantonsgericht der üblen Nachrede für schuldig befunden worden. 2002 hob das Bundesgericht die Verurteilung aus formellen Gründen auf und schickte den Fall ans Kantonsgericht zurück. Vor diesem haben die Parteien nun eine gütliche Einigung getroffen.
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