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Reduzierte Strafe für eine Kleinkriminelle

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Autor: Antoine Rüf/La Liberté

FreiburgZwei polytoxikomane Frauen sind im Jahr 2009 vom Gericht des Saanebezirks wegen Einbrüchen in Apotheken und Arztpraxen verurteilt worden. Gestern hat das Kantonsgericht für eine der beiden die Strafe geringfügig gesenkt.

Die beiden brachen jeweils wegen ihrer Suchtkrankheit in Apotheken ein, um Medikamente zu stehlen, aber auch in Arztpraxen, wo sie unausgefüllte Arztrezepte entwendeten, um sie später missbräuchlich einzulösen.

Gestern hat das Kantonsgericht einen Rekurs einer der beiden Frauen teilweise gutgeheissen. Ihre Strafe ist von 24 Monaten Haft auf 21 Monate gesenkt worden. Das ändert in der Praxis jedoch nicht viel für die Verurteilte, denn das Gericht liess den unbedingten Haftanteil von sechs Monaten unverändert. Die zweite Verurteilte wird ihre Strafe von 21 Monaten Haft unbedingt absitzen müssen.

Obwohl die Verteidigung in beiden Fällen die beschränkte Zurechnungsfähigkeit der beiden ins Feld führte und zudem auf ihre seit der Verurteilung erzielten Fortschritte hinwies, konnte sie das Gericht nicht überzeugen. Beide Frauen sind seit ihrer Verurteilung im Jahre 2009 erneut mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten.bearbeitet von hw/FN

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