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Referendum ergriffen

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Hauseigentümer gegen Energiegesetz

Der Hauseigentümer-Verband, der gestern Abend seine Generalversammlung abhielt, wehrt sich gegen die Neuerung, wonach die Hauseigentümer gezwungen werden können, sich an Fernwärmenetze anzuschliessen, deren Wärme vor allem durch erneuerbare Energien oder durch Abwärme erzeugt wird. Diese Pflicht war auch im Grossen Rat umstritten. In erster Lesung hatte das Kantonsparlament einen Antrag des Düdinger Grossrates Armin Haymoz (cvp) knapp angenommen, der sich gegen diese Anschlusspflicht gewehrt hatte. Am andern Tag kam der Grosse Rat auf seinen Entscheid zurück und nahm eine Kompromisslösung des Düdinger Grossrates Markus Bapst (cvp) an. Dieser wollte, dass diese Pflicht nur für neue Häuser gilt.

Der Vorstand des Hauseigentümer-Verbandes ist nun aber der Meinung, dass es nicht angehen könne, in Zeiten der Liberalisierung und der Privatisierung neue staatliche Monopole zu schaffen. Seiner Ansicht nach müssen die Hauseigentümer den Energieträger der Heizung ihrer Gebäude selber wählen können, genau so wie sie bald auch selber die Strom- resp. Gaslieferanten aussuchen können. «Wenn die Fernwärmeenergie wettbewerbsfähig ist, wird es nicht nötig sein, eine Anschlusspflicht vorzusehen», ist der Vorstand überzeugt. «Je nach Ausgang der eidg. Abstimmungen vom kommenden 24. September werden die erneuerbaren Energien von Wettbewerbsvorteilen profitieren können», fügen die Hauseigentümer bei.

«Wettbewerbskommission rät
von einer Anschlusspflicht ab»

Der Vorstand des Hauseigentümer-Verbandes erinnert weiter daran, dass die eidgenössische Wettbewerbskommission die Kantone und die Gemeinden von einer solchen Anschluss-pflicht abrät. Sie halte in ihrem Bericht auch fest, dass die Interessen des Umweltschutzes, der Versorgungssicherung und der Konsumenten eine bevorzugte Behandlung der Fernwärme nicht rechtfertige. Schliesslich hält der Vorstand auch fest, dass es im Interesse der Mieter liege, wenn die Besitzer die Energie frei wählen können.

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