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Referendum gegen Jugendschutzgesetz ist nicht zustande gekommen

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Das Schweizer Stimmvolk kann sich nicht äussern zu neuen Jugendschutzbestimmungen im Film und bei Videospielen. Das eingereichte Referendum gegen die Vorlage ist nach Angaben der Bundeskanzlei vom Montag nicht zustande gekommen.

Die neuen Jugendschutzbestimmungen im Film und bei Videospielen kommen nicht vors Volk. Gegen die Vorlage hatte die Piratenpartei das Referendum ergriffen. Um eine Abstimmung zu erreichen, hätte sie am Donnerstag mindestens 50’000 beglaubigte Unterschriften einreichen müssen. Dieses verfassungsmässige Quorum sei um mehr als die Hälfte verfehlt worden, schrieb die Bundeskanzlei nun gestützt auf ihre Überprüfung.

Die Piratenpartei war bereits am Wochenende davon ausgegangen, dass ihr Referendum doch nicht zustande gekommen war. Noch am Donnerstag hatte sich die Partei siegesgewiss gegeben bei der Einreichung der Unterschriften. Diese Einschätzung sei zu optimistisch gewesen, schrieb sie und führte Schwierigkeiten bei der Zählung ins Feld.

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