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Regelung für Tattoos und Piercings

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Untertitel: Das Gesetz bemächtigt sich der Rebellensymbole

Gepiercte Nasenflügel, Lippen und Augenbrauen, verzierte Rücken und Oberarme – was vor 20 Jahren als Ausdruck subversiven Denkens oder alternativen Lebensstils galt, ist heute modisch und Teil der Mainstreamkultur. Körperschmuck erregt kaum mehr Aufsehen.

Mit der neuen Verordnung über «Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt», die am 1. Januar 2006 in Kraft tritt, sind Piercings und Tattoos nun auch offiziell Teil der helvetischen Sitten. Die Studios haben zwei Jahre Zeit, ihre Arbeit den neuen Vorschriften anzupassen.
Neu dürfen Tätowierfarben bestimmte Stoffe nicht mehr erhalten. Apparate und Instrumente für Piercing, Tätowierung und Permanent- Make-up müssen ausserdem steril sein. Tätowierer und Piercer sind an die Sorgfaltspflicht gebunden: Sie müssen Vorkehrungen zur Vermeidung von Infektionen treffen.

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