«Die Wiederwahl der Generalprokuratorin steht gegenwärtig nicht auf der Tagesordnung, so dass der Staatsrat keinen Anlass hat, sich im jetzigen Zeitpunkt dazu zu äussern», hält die Freiburger Regierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage des Sensler CSP-Grossrats Nicolas Bürgisser fest. Und sie erinnert daran, dass die Besetzung der Stellen in der Staatsanwaltschaft ab 2008 den Bestimmungen der neuen Verfassung unterstehen werden. Demnach werde der Grosse Rat die Wahlbehörde sein, welcher zuvor den Justizrat anhören werde.
Nicolas Bürgisser hatte in seiner Anfrage auf den «peinlichen Auftritt der Freiburger Staatsanwältin anlässlich des Prozesses von Brigadechef Paul Grossrieder» hingewiesen. Ihr Davonlaufen habe die ganze Schweiz amüsiert, wodurch die Freiburger
Justiz nicht gerade in einem vorteilhaftem Licht erschienen sei. Er wollte deshalb, dass nach Ablauf der Amtsperiode ihre Stelle öffentlich ausgeschrieben werde, um dann die beste Kandidatin oder den besten Kandidaten zu wählen.