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Regionaler Ansatz

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Untertitel: Bewirtschaftung der Gewässer

Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion hat soeben einen Vorentwurf des Gesetzes über die Gewässer in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 30. Juni. Wie die Direktion in einer Mitteilung festhält, berücksichtigt der Vorentwurf die wichtigsten Bemerkungen, die anlässlich der ersten Vernehmlassung von 2001/2002 gemacht wurden.

Eine wesentliche Änderung sieht da

Verursacherprinzip

Mit dem Vorentwurf soll laut Baudirektion auch das im Bundesrecht verankerte Verursacherprinzip umgesetzt werden. Die Kosten für Studien, Bau, Betrieb, Unterhalt und Amortisation von Abwasserleitungen und Reinigungsanlagen werden über Gebühren gedeckt, die bei den Grundstückbesitzern erhoben werden. Die Gemeinden haben demnach Reserven zu bilden, die sie – so der Vorentwurf – in einen spezifischen Gemeindefonds legen.

Vorgesehen ist weiter ein kantonaler Fonds für den Schutz der Gewässer und der Wasservorkommen. Damit sollen Studien und kantonale Massnahmen finanziert werden, die für die Gewässerbewirtschaftung und den Schutz der Vorkommen unabdingbar sind. Um den Fonds zu speisen, können höchstens fünf Rappen pro Kubikmeter Abwasser erhoben werden. Der Fonds wird es laut Baudirektion auch ermöglichen, den Anschluss von Häusergruppen an die Kanalisation zu subventionieren, die ausserhalb der Bauzone liegen.
Dem Vorentwurf kann weiter entnommen werden, dass der Hochwasserschutz in erster Linie durch raumplanerische Massnahmen sichergestellt werden soll. Der Kanton erstellt deshalb Gefahrenkarten und ein Schutzbauteninventar. «Die Unterhalts-, Instandsetzungs-, Wasserbau- und Revitalisierungsarbeiten gehen zu Lasten der Gemeinden, mit finanzieller Beteiligung der betroffenen Eigentümer», schreibt die Baudirektion weiter. Diese Arbeiten werden durch Bund und Kanton subventioniert.

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