Im neuen Reglement über die Patenfischerei werden die Fangmindestmasse festgelegt. Für die Forelle wird dieses auf Wunsch der Fischer von 22 auf 24 cm erhöht, wie die ILFG schreibt. Hingegen wurde ihr Antrag, den Fang von grossen Forellen (länger als 45 cm) erneut zuzulassen, abgelehnt. In den Abschnitten, die an die wegen Verseuchung geschlossenen Abschnitte grenzen, werden die Fangbereiche beibehalten (24-32 cm).
Ein Fischer muss künftig alle Barsche (Egli), die er ausserhalb der Schonzeit fängt, unabhängig der Grösse behalten. Aus anatomischen Gründen können sie nämlich nicht mehr überleben, wenn sie einmal an der Oberfläche waren. Da die Äsche aus der Broye praktisch verschwunden ist, darf sie nicht mehr gefangen werden. wb