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Rekurs gegen die Wahl des Verfassungsrats

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Bekanntlich ist der Verfassungsrat nach den Bestimmungen der Wahl des Grossen Rates gewählt worden. Der Rekurrent stösst sich insbesondere daran, dass von der Liste des Jugendrates in Saane-Land niemand gewählt worden ist, weil diese Liste nicht das Quorum von 7,5 Prozent der Gesamtheit der Listenstimmen erreicht hat. Demgegenüber seien dank Listenverbindungen andere gewählt worden, die viel weniger Stimmen hatten als der Bestplatzierte der Listen Jugendrat.

JohnClerc kritisiert auch die Art der Sitzverteilung. Nach einer ersten Verteilung erfolgt diese bei der Grossratswahl aufgrund des grösseren Rests der Listenstimmen, was Parteien mit Listenverbindungen wiederum bevorteile. Würde man die Bestimmungen, welche für die Nationalratswahl gelten, anwenden, hätten kleinere Gruppierungen, die allein ins Rennen steigen, grössere Wahlchancen.
Gemäss Rekurs soll der Staatsrat diesen nicht bloss aufgrund rein rechtlicher Kriterien beurteilen. Die Validierungskommission des Verfassungsrates wird aber wohl kaum auf den Rekurs eintreten können, da die geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Freiburger Gesetze eingehalten wurden. Mit einem Rekurs ans Bundesgericht ist somit zu rechnen, wenn das Gesetz nicht vorher auf Initiative des Staatsrates und/oder Grossen Rates geändert worden ist.
Die Auswirkungen des Quorums wurden bereits von der Plattforum «Lebendige Demokratie» von Maria Theresia Zurròn kritisiert (FN vom Dienstag). Sie hatte Bürgerinnen und Bürger eingeladen zu rekurrieren.

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