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Renten von AHV und IV steigen – BVG-Mindestzinssatz bleibt bei einem Prozent

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Die Renten von AHV und IV sollen im kommenden Jahr steigen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Die AHV-Minimalrente wird damit um 30 Franken erhöht und beträgt neu 1225 Franken im Monat, wie der Bundesrat mitteilte.

Die Renten von AHV und IV steigen im kommenden Jahr um 2,5 Prozent. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1195 auf 1225 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2390 auf 2450 Franken.

Die Mindestbeiträge der Selbstständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 503 auf 514 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 958 auf 980 Franken.

Der Bundesrat prüft in der Regel alle zwei Jahre, ob eine Anpassung der AHV/IV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung angezeigt ist. Dies ist im AHV-Gesetz so geregelt. Allerdings sind in den Räten Motionen hängig für eine volle Anpassung der Renten an die Teuerung.

BVG-Mindestzinssatz bleibt bei einem Prozent

Pensionskassen müssen Vorsorgeguthaben von Versicherten auch im kommenden Jahr zu mindestens einem Prozent verzinsen. Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge wird nicht verändert, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.

Er sei darüber informiert worden, dass auf eine Überprüfung in diesem Jahr verzichtet werde, hiess es im Communiqué. Insgesamt sei die Beibehaltung trotz der Rückschläge im laufenden Jahr bei Erträgen aus Aktien und Immobilien gerechtfertigt.

Die Landesregierung muss den BVG-Mindestzinssatz laut Gesetz mindestens alle zwei Jahre überprüfen. Sie wird dies nach eigenen Angaben im kommenden Jahr tun.

Auch die eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge hatte sich Ende August dafür ausgesprochen, den Satz bei einem Prozent zu belassen.

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