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Rentenreform muss sozialverträglich sein

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Der Titel und Inhalt dieses Artikels in den Freiburger

Nachrichten zur Rentenreform führen allenfalls zur Verwirrung der Leserschaft. Die finanziellen Folgen für Neurentnerinnen und Neurentner bei der unbestritten notwendigen Senkung des Rentenumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent der Pensionskassen werden leider verschwiegen. Der Artikel leistet sehr wenig Konkretes zur Aufklärung in Sachen Rentenreform.

Der Vorschlag des Ständerates, die zukünftig tieferen Pensionskassenrenten mit einer Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken zu kompensieren, ist die sozialverträgliche Variante. Sie soll 0,3 Lohnprozente der Arbeitnehmenden kosten. Würden dieselben Lohnabzüge gemäss einer rechtsbürgerlichen Variante eingesetzt, bräuchte eine Person bei 40 Beitragsjahren ein mittleres Einkommen von über circa 70­000 Franken, um auf eine Kompensation von 70 Franken Monatsrente zu kommen. Eigene versicherungsmathematische Modellrechnungen mit einer Kapitalrendite von drei Prozent bestätigen mir dies klar.

Also, die Neurentner in den Einkommensklassen darunter

kompensieren die Rentenverluste ihrer Pensionskasse mit der Erhöhung der AHV Rente um 70 Franken im Monat. Betroffen davon sind besonders die vielen Teilzeit arbeitenden Frauen und alle anderen Angestellten der Tieflohnbranchen. Diese Personen werden prozentual mehr Rente erhalten als Personen mit einem grossen Erwerbseinkommen.

Zur aktuellen Vorlage: Alle Personen, die bereits im Rentenstand sind, sollen keine AHV-Rentenerhöhung erhalten, weil ihre 2. Säule, die Pensionskassenrenten, noch mit dem alten, höheren, Umwandlungssatz von 6,8 Prozent festgelegt wurde und diese Renten so unverändert weiter ausbezahlt werden. Dies gilt auch für mich persönlich im Ruhestand, und ich bin natürlich glücklich damit. Schade, dass die Ständerätin Karin Keller-Sutter sich mit populistischem Gehabe dazu hergibt, daraus ein Zweiklassensystem der AHV abzuleiten. Das ist für mich befremdend – insbesondere verachtend für die Not von vielen Frauen bei der Pensionierung. Frau Keller-Sutter von der FDP will aber eine AHV-Rentenerhöhung zur Kompensation des bevorstehenden Rentendefizits verhindern mit einer noch kostspieligeren Lösung in der 2. Säule. Für mich ist klar, die Finanzindustrie will eine Lösung mit der 2. Säule, sie braucht zusätzliche Anlagegeschäfte in der 2. Säule für ihre Gewinne.

Wer kennt schon die Geldgeber, die die politischen Parteien unserer Repräsentanten in den Räten finanzieren? Soweit notwendig, zeigen Sie, Leserinnen und Leser, Ihren Repräsentanten in den eidgenössischen Räten die Rote Karte. Schreiben Sie noch heute einen entsprechenden Brief an diese, um die sozialverträgliche Rentenreform des Ständerates zu unterstützen!

«Angestellte der Tieflohnbranchen werden prozentual mehr Rente erhalten.»

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