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Restauration und Umnutzung geplant

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Untertitel: Kirche St. Moritz und Augustinerkloster

Seit 1848 ist der Staat Eigentümer des Augustinerklosters und der Kirche St. Moritz in der Freiburger Unterstadt. Der CVP-Grossrat Jean-Pierre Dorand stellte kürzlich fest, dass die Kirche St. Moritz erhebliche Mängel aufweist: «Durch die Fensteröffnung sickert regelmässig Wasser, und zwar durch eine Fuge zwischen dem unteren Fensterrand und dem Glasfenster, was Flecken verursacht. Beim Mittelgang sind am Boden Feuchtigkeitsspuren feststellbar. Der linke Seitengang weist Wasserschäden auf. Die Farbe der Altäre platzt auf. An den Säulen und Sockeln der Seitenaltäre blättert die Farbe ab. Zur Begrenzung des Schadens wurden sie mit Seidenpapier verkleidet, doch böse Geister scheinen sich damit zu amüsieren, das Papier immer wieder zu entfernen…», hielt der Historiker in einer Anfrage fest. Er wollte deshalb vom Staatsrat vernehmen, ob dieser bereit sei, ein allgemeines Eingriffskonzept (Statik, Sicherheit, Restaurierung des Gebäudes und des Mobiliars) zu prüfen. Auch möchte er wissen, mit welcher finanziellen Unterstützung des Bundes bei einer Restaurierung des Gebäudes gerechnet werden könne.

Schäden sind bekannt

In seiner Antwort erklärt der Staatsrat, dass die Schäden an einigen Gebäudeteilen und an den Kirchenaltären bekannt seien. Entsprechend dem Jahresbudget seien jeweils Unterhaltsarbeiten für den Erhalt der Bausubstanz vorgenommen worden. Auch sei eine Studie über die Restaurierung der Altäre durchgeführt worden.

Der Antwort des Staatsrates ist zudem zu entnehmen, dass eine umfassende Studie über den gesamten Gebäudekomplex des Augustinerklosters und auch über die Umnutzung der Räumlichkeiten und die Restaurierung der Kirche geplant sei. «Die Arbeiten sollen während der nächsten Legislaturperiode 2007-2011 ausgeführt werden. In der Zwischenzeit werden die erforderlichen Mittel für den Erhalt des Gebäudes und des Mobiliars gewährt, damit sich der Zustand nicht weiter verschlechtert», verspricht der Staatsrat.

Gekürzte Bundeshilfe

Laut Freiburger Regierung gewährt der Bund für den Unterhalt von Gebäuden nationaler Bedeutung Subventionen in der Höhe von 35 Prozent. «Der Bund hat jedoch bereits Sparmassnahmen angekündigt, weshalb mit einer deutlichen Kürzung der Bundeshilfe zu rechnen ist, inbesondere bei den Monumenten, die Eigentum der Kantone sind», dämpft der Staatsrat diesbezügliche Erwartungen.

Er ist sich aber des Wertes dieser Gebäude und deren Ausstattung als Kulturerbe bewusst und beabsichtigt deshalb, «dieses architektonische Schmuckstück zu erhalten und aufzuwerten».

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