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Revision des Sozialhilfegesetzes

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Ein Leserbrief zum kantonalen Sozialhilfegesetz

Der Staatsrat schlägt eine Teilrevision des kantonalen Sozialhilfegesetzes vor. Unter anderem soll die Hilfe grundsätzlich nicht mehr gekürzt bzw. zurückbezahlt werden müssen, wenn die Klientin oder der Klient eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Das Postulat verdient unsere volle Unterstützung. Zwar ist es völlig richtig, dass Vermögenswerte ab einer festgelegten Grösse kompensiert werden müssen, kontraproduktiv ist jedoch der Zugriff auf normale Erwerbseinkommen. Er erfolgt laut geltendem Gesetz nicht nur bei den Einheimischen, sondern auch bei den Geflüchteten aus der Ukraine. Der Einstieg in eine Erwerbstätigkeit ist der Königsweg in die Normalität, ist der Goldstandard für die Integration. Die praktische Erfahrung zeigt auch, wie riesig der administrative Aufwand ist und wie frustrierend er von den Beteiligten empfunden wird. Vor allem aber setzen die Kürzungen falsche Anreize. Dem Schreibenden sind zahlreiche Beispiele bekannt, wo Ukrainerinnen auf die Aufnahme eines Erwerbs verzichtet haben, weil ihnen am Ende des Monats im Vergleich zur Sozialhilfe kaum ein Plus von 100 Franken geblieben wäre. Der Arbeitskräftemangel lässt grüssen!

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