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Revision in Vorbereitung

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Revision in Vorbereitung

Pensionskasse des Staatspersonals

Das Gesetz über die Pensionskasse des Staatspersonals wird revidiert. Dabei soll ein neues Finanzierungssystem zur Anwendung kommen, das einen Deckungsgrad von 80 bis 85 Prozent garantieren soll.

Der Grosse Rat hat am Mittwoch ein Postulat von Alex Glardon (CVP, Cugy) und Charly Haenni (FDP, Vesin) mit 90 zu 21 Stimmen überwiesen. Die beiden Grossräte des Broyebezirks wollen so vernehmen, welche Massnahmen zu treffen sind, um die finanzielle Entwicklung der Pensionskasse des Staatspersonals in den Griff zu bekommen. Sie wiesen dabei auf die höhere Lebenserwartung und die Verschlechterung des Verhältnisses zwischen der aktiven Bevölkerung und der Rentner hin.

Arbeitsgruppe eingesetzt

Der Staatsrat hatte keine Mühe, das Postulat zur Annahme zu empfehlen. Der Vorstand der Pensionskasse hat nämlich bereits eine Arbeitsgruppe für eine Revision des Gesetzes eingesetzt. Finanzdirektor Claude Lässer liess am Mittwoch verlauten, dass der Grosse Rat über die Ergebnisse der Studien informiert werden soll, sei
es in Form eines Berichts oder sogleich in Form eines Gesetzesentwurfes.

Der Staatsrat konnte bereits mitteilen, dass die Arbeitsgruppe ein neues Finanzierungssystem vorschlägt, das einen Deckungsgrad von mindestens 80 bis 85 Prozent garantieren soll. Für die Pensionskasse des Staatspersonals sollte dies kein Problem sein, denn Ende 2003 lag der Deckungsgrad bei 83,80 Prozent, nachdem er in den Jahren 2001 und 2002 gar 96,57 Prozent betragen hatte.

Zweifel an Vorzügen
einer Kapitalisierung

Der Staatsrat wies auch darauf hin, dass der Schweizerische Pensionskassenverband für die öffentlich-rechtlichen Kassen einen Deckungsgrad von rund 80 Prozent empfiehlt. «Eine Garantie des Staates Freiburg über 15 bis 20 Prozent der Verpflichtungen ist durchaus vertretbar, weil die Wahrscheinlichkeit einer integralen Deckung praktisch inexistent ist», hielt er fest.

Laut Claude Lässer ist die Staatsgarantie deshalb rein virtuell und koste nichts. Anders sei es jedoch, wenn eine 100-prozentige Kapitalisierung verlangt werde. Die Kasse müsste saniert werden. Ende 2003 betrug die Verpflichtung des Staates 293 Millionen Franken. «Eine Rekapitalisierung würde bedeuten, dass der Staat Anleihen aufnehmen müsste, für welche wiederum Zinsen bezahlt werden müssten», gab er zu bedenken.
«Gewisse Fachleute bestreiten die Vorzüge der Kapitalisierung», führte der Staatsrat weiter aus. Als Beispiel erinnerte er an die Berner Lehrerpensionskasse. «Diese wurde im Jahre 1999 erstmals vollständig rekapitalisiert. Seither hat sie mehr als eine Milliarde Franken verloren. Man kann sich also fragen, was die Rekapitalisierung brachte, umso mehr, als diese Institution während mehr als 150 Jahren ohne Schwierigkeiten Renten ausschüttete», fuhr der Staatsrat fort.

Vom Leistungs-
zum Beitragsprimat?

Die beiden Grossräte möchten auch wissen, ob ein Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat in Frage kommt. Laut Arbeitsgruppe handelt es sich dabei um eine Modeerscheinung, die wieder verschwinden könnte. Amerikanische Fachleute würden jedenfalls wieder die Vorteile des Leistungsprimats rühmen.

FDP-Sprecher Pascal Kuenlin wollte zudem, dass die Aufteilung der Beitragsleistungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter die Lupe genommen wird. Nach seinen Worten sollte studiert werden, ob das Verhältnis 50:50 betragen soll. Heute bezahlt der Arbeitgeber (Staat) 60 Prozent, das Personal 40 Prozent.

Laut Charly Haenni ist der technische Zinssatz von 4,5 Prozent viel zu hoch. Heinrich Heiter (SVP, Gurmels) fragte sich, ob angesichts der stark steigenden Zahl IV-Rentner und der höheren Lebenserwartung doch ein Handlungsbedarf bestehe. Er dachte dabei an eine Erhöhung der Beiträge. Keinen Handlungsbedarf sah hingegen die SP-Fraktion, wie deren Sprecher Jean-Noël Gendre sagte. Sie lehnte das Postulat ab. az

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