Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Richter muss bei Sorgerechtsfall Mutter anhören

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Freiburger Kantonsgericht hat einer 44-jährigen Mutter recht gegeben, die das Sorgerecht für ein dem Ex-Mann zugesprochenes Kind angefochten hatte. Das oberste Freiburger Gericht hebt so einen Entscheid des Zivilgerichts des Broyebezirks auf, das zwar der Mutter ein Besuchsrecht, nicht aber eine Anhörung gewährt hatte. In seinem Urteil hielt das Kantonsgericht fest, es sei in einem Sorgerechtsfall obligatorisch, dass beide Elternteile angehört werden. Davon könne nur in Ausnahmefällen abgesehen werden, wenn der Fall klar oder unbestritten sei.

Im vorliegenden Fall war das Sorgerecht aber umstritten. Nach der Scheidung im Jahr 2010 war das heute 13-jährige Kind zuerst der Mutter zugesprochen worden. Der Vater hat das Urteil aber angefochten, und im August 2012 durch das Zivilgericht das Sorgerecht über den Jungen erhalten. Dagegen hat wiederum die Mutter bis vor Bundesgericht gekämpft, um zu erreichen, dass die Justiz auf den Entscheid zurückkommt. Das zweite Kind des Ex-Paars, ein jüngerer Bruder, wurde immer der Mutter zugesprochen.

Das Kantonsgericht empfand den Fall nicht zuletzt aufgrund widersprüchlicher Aussagen als umstritten. Der Junge habe vor einem ersten Richter ausgesagt, seine Mutter habe ihn getadelt und geohrfeigt–was die Mutter bestreitet–und er wolle zum Vater. Die Mutter machte geltend, der Junge befinde sich in einem Loyalitätskonflikt und werde von seinem Vater instrumentalisiert.

Das Kantonsgericht ist überzeugt, dass so gegensätzliche Aussagen nur geklärt werden können, wenn beide Elternteile angehört werden.

bearbeitet von uh/FN

Meistgelesen

Mehr zum Thema