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Roter Teppich für Immobilien-Kaufwillige

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Neu-Eigenheimbesitzer müssen für den Hauserwerb einige Zehntausend Franken an den Staat abführen. Das Kantonsparlament fordert vom Staatsrat nun die Senkung dieser Handänderungssteuer. 

Der Staatsrat fand es keine gute Idee, das Parlament schon. Es stimmte mit 55 zu 45 Stimmen bei vier Enthaltungen einer Senkung der Steuer beim Immobilienkauf zu. Deshalb muss der Staatsrat nun eine Vorlage für die Senkung der Handänderungssteuer ausarbeiten.

Bertrand Morel (Die Mitte, Lentigny) und der heutige Staatsrat Romain Collaud (FDP, Massonnens) wollten mit ihrer Motion einen steuerlichen Anreiz setzen, um gerade jungen Familien und dem Mittelstand den Zugang zu Wohneigentum zu ermöglichen, wie er am Donnerstagmorgen im Rat ausführte. 

«Junge Schweizer sind heute zum Mieten gezwungen»,

sagte Morel, denn zu diesem Zeitpunkt ihres Lebens fehlten ihnen die Reserven. Jedes Entgegenkommen beim Immobilienkauf sei ein Segen. Aktuell sei der durchschnittliche Immobilienkäufer 58 Jahre alt.

Morels Idee: Wer eine Immobilie für maximal 1,5 Millionen Franken erwerben möchte, muss fortan weniger Handänderungssteuern zahlen. Konkret hat er an einen Steuerfreibetrag gedacht, der nach der Höhe des Kaufpreises variiert. Doch die Reduktion gilt nur für den Ersterwerb einer Liegenschaft und nur, wenn man effektiv darin wohnen will. Für Immobilien über 1,5 Millionen Franken bliebe die Handänderungssteuer unverändert. Aktuell zahlen Kaufinteressierte in vielen Gemeinden 3 Prozent des Verkaufspreises. Hinzu kommt das Entgelt für die Dienste des Notariats. 

Claude Brodard (FDP, Le Mouret) rechnete durch, dass es bei einem Musterkauf um 30’000 Franken gehe – ein Betrag, der für einen Kaufentscheid wesentlich sein könne. Bertrand Gaillard (Die Mitte, La Roche), obschon einverstanden mit dem Anliegen, nahm den Staatsrat in die Verantwortung, dass er in seiner Vorlage auch Sicherheiten einbauen müsse, damit der Anreizeffekt tatsächlich zum Tragen komme, zugleich aber auch ein Immobilientourismus verhindert werden könne.

Andere Mittel und Wege

SP-Grossrat Pierre Mauron (Riaz) hielt Morel entgegen, dass vielmehr die explodierenden Immobilienpreise die grösste Hürde für zukünftige Wohneigentümer seien, dass viele Junge deshalb in Miete leben und die Käufer deshalb so alt seien. «Und wenn die Berner vom Norden und die Waadtländer vom Süden kommen, wird bei uns das Eigentum halt immer teurer.» Man könne und solle tatsächlich Abhilfe schaffen, betonte Mauron, Präsident des Welschfreiburger Mieterverbands, zum Beispiel indem Gemeinden beim Einzonen für günstigere Grundstücke sorgen oder die Arbeit der Notare günstiger wird. «Deren Entgelt ist an den Kaufpreis gebunden. Und in den letzten Jahren hat sich der Immobilienpreis verdoppelt», so Mauron, «und zwar bei gleicher Arbeit für die Notariate». 

Andreas Freiburghaus (FDP, Wünnewil) bezeichnete die Forderung trotz grundlegender Sympathie als aufwendig, teuer und unfair. Bruno Marmier (Grüne, Villars-sur-Glâne) zeigte sich zwar einverstanden, die Kosten für Kaufinteressierte zu senken und damit ihre Kaufkraft zu erhalten, er setze aber dafür auf andere Instrumente.

Für Gemeinden schmerzhaft

Viele Grossräte hatten sich wie auch der Staatsrat beklagt, dass mit der Steuersenkung dem Kanton und den Gemeinden je 5 Millionen Franken abhandenkommen. Ganz zu schweigen von einem zusätzlichen administrativen Aufwand sowie Vollzugs- und Kontrollschwierigkeiten auf Kosten der Kantonsverwaltung. David Bonny (SP, Prez-vers-Noréaz) schliesslich kritisierte, dass viele Gemeinden am Ende ihrer Sparmöglichkeiten seien und Steuersenkungen wie diese ihnen erst recht das Wasser abschöpfen würden.

Der Staatsrat hatte unter anderem argumentiert, dass es für die Förderung des Wohneigentums im Kanton gar keinen Anreiz brauche, habe der Kanton Freiburg doch jetzt schon eine Quote weit über dem Schweizer Schnitt. Die Handänderungssteuer habe also den Immobilienerwerb also gar nicht behindert.

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