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Rücktritt aus der CVP wegen der Wahlallianz

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 «Ich habe meinen Rücktritt aus der CVP eingereicht», bestätigte der Freiburger Generalrat Stanislas Rück gestern auf Anfrage einen Bericht der Zeitung «La Liberté». Grund für den Rücktritt ist die Wahlallianz, welche die CVP mit der SVP und der FDP für die Staatsrats-Ersatzwahl vom 22. September und die kantonalen Wahlen 2016 eingegangen ist (die FN berichteten). «Ich arbeite gerne mit SVP-Leuten zusammen, aber diese Allianz geht zu weit. Da kann ich nicht mitmachen.» Insbesondere die SVP Schweiz sei zu weit weg von der Linie der CVP, als dass er das Bündnis gutheissen könne. «Damit hat die Partei die Mitte überschritten.»

Steht hinter Siggen

Mit dem CVP-Kandidaten für die Ersatzwahl, Jean-Pierre Siggen, habe sein Entscheid aber nichts zu tun, betonte Rück. «Ich stehe voll hinter ihm.» Deshalb bedauere er es auch, dass seine Demission so kurz vor den Wahlen an die Öffentlichkeit gelangt sei. Bereits im Juli hatte er die Partei über seinen Entscheid informiert, publik wurde dieser jedoch erst nach der letzten Sitzungder Baukommission, derenPräsident Rück ist.

Auch wenn Stanislas Rück nun nicht mehr Mitglied der CVP ist, möchte er weiterhin als Generalrat und Präsidentder Baukommission wirken.«Ich bleibe meiner Familie treu und möchte in der Fraktion weiterarbeiten.»

Verständnis der Partei

Er selbst habe zwar einen anderen Weg gewählt, könne aber den Entscheid von Stanislas Rück nachvollziehen, sagte Claude Schenker auf Anfrage.Der Fraktionspräsident derCVP sieht denn auch guteChancen, dass Rück seine Ämter behalten darf. «Als Generalrat wurde er demokratisch gewählt, dies darf er sowieso bleiben.» Etwas anders sehe es bei der Baukommission aus, wo die Mitglieder jeweils vonden Parteien vorgeschlagenwürden. Da Rück als Unabhängiger weiterhin in derFraktion bleiben wolle, sehe er aber auch hier keine Probleme, so Schenker. «Stanislas Rück ist sehr kompetent, ich denke nicht, dass jemand dagegen sein wird.» Definitiv darüber entschieden werde aber an der Fraktionssitzung vom 23. September. rb

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