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Ruf des Friedensrichters wieder hergestellt

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Die Anspannung stand dem suspendierten Sensler Friedensrichter Francis Schwartz gestern vor der Urteilsverkündigung ins Gesicht geschrieben. Im schwarzen Anzug und mit Krawatte wartete er auf das Urteil von Polizeirichter Alain Gautschi, das über seine ganze berufliche Karriere bestimmen würde. Nur wenig später entspannte sich sein Ausdruck; Gautschi hatte ihn freigesprochen. Und zwar nicht nur mangels Beweisen oder wegen des Grundsatzes «In dubio pro reo», sondern weil er die Aussagen von Francis Schwartz als wahr erachtete–im Gegensatz zu jenen der Frau, die ihn des Diebstahls und des versuchten Diebstahls bezichtigt hatte.

Seit April suspendiert

Was war geschehen? Im August 2011 verstarb in Tentlingen ein alleinstehender Mann, die Todesursache war zunächst unklar. Die Polizei versiegelte das Haus. Wenige Tage später führte der Friedensrichter des Sensebezirks, Francis Schwartz, mit der Schwägerin des Verstorbenen eine Inventaraufnahme durch. Die beiden fanden Geld. Nach der Inventaraufnahme bezichtigte die Frau Schwartz, er habe versucht, 400 Franken zu stehlen, und 300 Franken gestohlen. Der Staatsanwalt leitete darauf eine Untersuchung ein. Im März 2012 bewilligte der Grosse Rat die Aufhebung der Immunität des Friedensrichters; am 2. April suspendierte der Justizrat Schwartz von seinem Amt. Letzte Woche begann der Prozess vor dem Polizeigericht des Saanebezirks (die FN berichteten).

Schwartz ist glaubwürdiger

In seinem Urteil nahm der Polizeirichter in erster Linie Bezug auf die Aussagen, welche Schwartz und die Angehörige gemacht hatten. Da eindeutige Beweise fehlten, überprüfte Alain Gautschi die Glaubwürdigkeit der Aussagen und die Glaubwürdigkeit der aussagenden Personen.

Alain Gautschi zeigte auf, dass die Frau mehrmals widersprüchlich ausgesagt hatte. Sie beschrieb den Hergang der Inventaraufnahme wiederholt unterschiedlich. Francis Schwartz hingegen hatte sich von Beginn weg kohä- rent geäussert. «In seinen Aussagen gibt es nichts Widersprüchliches, sie scheinen plausibel.»

 Der Polizeirichter geht davon aus, dass die Frau im Nachhinein dachte, dass sich insgesamt mehr Geld in der Wohnung hätte befinden müssen. Deshalb habe sie die Wahrnehmung der Inventaraufnahme in diese Richtung gedreht. Es sei zudem eher unwahrscheinlich, dass der Friedensrichter seine Karriere für einen Diebstahl aufs Spiel setzen würde. Gautschi lobte jedoch den Staatsanwalt, die Untersuchung eingeleitet zu haben: «Die Klage war gerechtfertigt.»

10 000 Franken Genugtuung

 Der Polizeirichter sprach Schwartz eine Genugtuung von 10 000 Franken zu. Diese bezahlt der Staat, ebenso wie 10 000 Franken Anwaltskosten und 4000 Franken Verfahrenskosten. Die Privatkläger müssen ihre Kosten selbst tragen. Die Erben des Verstorbenen müssen Schwartz solidarisch mit 250 Franken für das Zivilverfahren entschädigen.

Berufung ist möglich

Staatsanwalt Markus Julmy sagte nach der Verhandlung, die Urteilsbegründung sei nicht nachvollziehbar. Einen Freispruch mangels Beweisen hätte er verstehen können; ein Freispruch erster Klasse sei unverständlich. Morgen teilt er mit, ob er beim kantonalen Strafgericht Berufung einlegt.

Der Gemeindeverband Region Sense informierte gestern Abend, dass er den Freispruch von Schwartz «begrüsse».

Francis Schwartz: «Heute ist Recht gesprochen worden»

F ür den suspendier- ten und des Dieb- stahls beschuldigten Sensler Friedensrichter Francis Schwartz waren die vergangenen Monate hart. «Ich habe eine sehr schwierige Zeit erlebt», sagte er gestern, nachdem ihn der Polizeirichter freigesprochen hatte. Es helfe jedoch, wenn man wisse, dass man nichts gemacht habe. «Und ich hatte von Anfang an Vertrauen in die Justiz. Heute ist Recht gesprochen worden.»

Francis Schwartz weiss nicht, weshalb er des Diebstahls bezichtigt worden ist. «Ich habe mich tage- und nächtelang gefragt, warum mich die Frau beschuldigt.» Schwartz kannte die Frau vor der gemeinsam durchgeführten Inventaraufnahme nicht.

Mitte Juli hat Francis Schwartz bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen falscher Anschuldigung eingereicht. Diese war bis an- hin suspendiert. Legt der Staatsanwalt gegen den Freispruch nicht Berufung ein, beginnt die Untersuchung gegen die Frau.

Der Justizrat wird entscheiden, ob Francis Schwartz seine Arbeit als Friedensrichter wieder aufnehmen kann. «Ich sehe keinen Grund, weshalb mich der Justizrat nicht wieder einsetzen sollte.» Er traue sich auch zu, diese Aufgabe wieder auszuführen. mir

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