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Rufschädigende Briefe kommen Jean-Pierre Egger teuer zu stehen

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Autor: Marc Kipfer

Estavayer-le-LacDer Gerichtssaal war fast leer, als am Dienstagnachmittag die Verhandlung gegen Jean-Pierre Egger begann. Nur wenige Minuten später leerte sich der Saal ganz. Gerichtspräsident Jean-Benoît Meuwly verurteilte den abwesenden Egger wegen Verleumdung zu einer bedingten Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu 230 Franken, einer Busse von 200 Franken sowie diversen Gebühren. Egger hatte im Vorfeld der Nationalratswahlen vom Herbst 2007 in einem an einzelne Bürger adressierten Brief sowie via Mediencommuniqué mehrere Kandidaten der FDP und CVP massiv angegriffen (die FN berichteten).

Jean-Pierre Egger nicht zur Verhandlung erschienen

Die drei freisinnigen Grossräte Jacques Bourgeois, Charly Haenni und Rudolf Vonlanthen, die gegen Egger Strafklage erhoben hatten, konnten den Saal früher als erwartet wieder verlassen. Denn im Gegensatz zu den Klägern war der als «Hanfanwalt» bekannte Egger gar nicht erst zur Verhandlung erschienen.

«Durch sein Fernbleiben hat Egger seine Einsprache gegen den in dieser Sache bereits ergangenen Strafbefehl implizit zurückgezogen», erklärte der Rechtsvertreter der drei Kläger, Jean-Jacques Collaud.

Kein Schlichtungsversuch beim Oberamtmann

Dass er nicht vor Gericht erscheinen würde, hatte Egger am Dienstagmorgen auf seine Art angekündigt. In einer Mitteilung an ausgewählte Adressaten hatte der Angeklagte angekündigt, es werde zu keiner Konfrontation kommen. Egger berief sich auf einen Artikel in der Strafprozessordnung, wonach bei Antragsdelikten zuerst ein Schlichtungsversuch durch den Oberamtmann erfolgen müsse. «Erst wenn dieser Versuch scheitert, darf der Untersuchungsrichter den Fall übernehmen», sagte Egger gegenüber den FN.

Die Kläger Bourgeois, Haenni und Vonlanthen hatten zuvor auf einen solchen Schlichtungsversuch verzichtet. Da Gerichtspräsident Meuwly davon absah, das Dossier an den Oberamtmann des Broyebezirks zu übergeben, bezichtigte Egger ihn der Voreingenommenheit und verlangte am Dienstagmorgen per Expressbrief, der Prozess sei zu vertagen. «Ein Ersatzrichter wird den Fall dem Oberamtmann übergeben», kündigte Egger in seinem Schreiben an die Medien an.

Vorwürfe an den Richter «offensichtlich falsch»

Die Prophezeiung des Angeklagten erfüllte sich indes nicht. Gerichtspräsident Meuwly lehnte Eggers Antrag gleich selber ab, bevor er das Urteil des Untersuchungsrichters aus dem April diesen Jahres bestätigte.

«Dieses Vorgehen des Richters ist durchaus üblich in Fällen, wo ein Vorwurf der Befangenheit offensichtlich falsch und missbräuchlich ist», erklärte Klägeranwalt Collaud nach der Verhandlung. Es habe für Eggers Antrag keinen objektiven Grund gegeben, ausser den Prozess zu verzögern, so Collaud weiter.

Gegenüber den FN bestätigte Egger, er sei gestern Dienstag bei einer anderen Gerichtsverhandlung im Kanton Zürich gewesen. Das Urteil aus dem Broyebezirk erwarte er nun in schriftlicher Form.

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