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Sachbeschädigung mit einem Zeitungsinserat

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

«Gratis! Birnen und Äpfel zum Pflücken!» Diesen Text, gefolgt von einer Adresse, veröffentlichte ein heute 77-jähriger Mann vor zwei Jahren in dieser Zeitung. Mehrere Personen nutzten das Angebot und pflückten an der genannten Adresse Obst. Was sie nicht wussten: Die Bäume gehörten gar nicht dem Inserenten; der wahre Eigentümer wusste nichts vom Zeitungsinserat und hatte nie beabsichtigt, seine Früchte gratis abzugeben. Als er auf seinem Grundstück einen Zaun aufstellte, um aufmerksame Zeitungsleser vom Pflücken abzuhalten, entfernte der 77-jährige Inserent diesen mehrere Male. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg erliess daraufhin zwei Strafbefehle gegen ihn, einen wegen Sachbeschädigung. Der Mann akzeptierte diese nicht und verlangte eine Gerichtsverhandlung. Zur Verhandlung vom vergangenen Donnerstag erschien der Angeklagte, der verbeiständet ist, allerdings nicht. Daher gilt sein Einspruch als zurückgezogen, und die Strafbefehle treten in Kraft. Weshalb er das Inserat veröffentlichte, wird somit wohl im Dunkeln bleiben.

Wegen der Sachbeschädigung sowie weiterer Delikte – darunter Verleumdung, Beschimpfung sowie diverse Verkehrsdelikte – erhielt der 77-Jährige unbedingte Geldstrafen von insgesamt 100 Tagessätzen und zudem Bussen in Höhe von rund 1100 Franken. Weil er diese nicht be­zahlte, wandelte die Staatsanwaltschaft sie in eine Freiheitsstrafe um.

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