Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Sand in die Augen gestreut

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ich konnte es kaum glauben, als ich in den FN die Antwort des Staatsrats auf die Anfrage von Grossrat Nicolas Kolly (SVP, Essert) zur Wildschweinjagd gelesen habe. Ich hatte erwartet, dass der neu gewählte Staatsrat die Dossiers tiefer anschaut und sich nicht mit schon seit Jahren bekannten Äusserungen des Amts für Wald und Wild Sand in die Augen streuen lässt.

Es gibt keinen anderen Kanton in der Schweiz, der mit Verordnungen und Dekreten die Wildschweinjagd so behindert und verhindert wie der Kanton Freiburg. Das Wildschwein wird in der Dämmerung aktiv, und der Gesetzgeber verbietet eine Bejagung bis zum Büchsenlicht. Ich bin auch ein Gegner der nächtlichen Jagd mit Nachtsichtgeräten und Nachtvisieren, wie es die Wildhüter praktizieren und wie einige Jäger es wünschen.

Mir geht es vor allem um die Schwarzkittelbejagung im Voralpengebiet von Botterens bis Plasselbschlund. Hier darf man vom 1. September zwischen 6 Uhr und 21.30 Uhr in offenen Gebieten Wildschweine jagen, aber das Büchsenlicht würde es länger erlauben, diese Jagd auszuüben. Genau in dieser Zeit tritt der Schwarzkittel aus dem Wald. Kommt noch dazu, dass die Wildhüter im Wald Abwehrfütterungen erstellen, damit die Wildschweine nicht auf die offenen Wiesen hinaustreten und Schäden verursachen. Das hat mir das Amt brieflich bestätigt. Ist meine Frage nicht berechtigt, wieso dann die Jäger auf die offenen Wiesen geschickt werden und der Abschuss im Wald verboten ist?

Nun hat das Amt zwanzig Jäger ausgebildet und ausgesucht, damit diese mit der Taschenlampe eine Wildschwein-Bejagung durchführen können. Wie diese bestimmt und ausgebildet wurden und welche Rechte sie erhalten, bleibt geheim. Würde der Staatsrat allen wildschweinberechtigten Jägern bis zum Büchsenlicht den Ansitz bewilligen und im Wald den Abschuss zulassen, so müssten die Wildhüter nicht in den März- und Aprilnächten bis zu 90 Stück Schwarzkittel erlegen. Dies, obwohl das Bundesgesetz in dieser Zeit das Wildschwein schützt. Auch der Schwarzkittel hat eine Schonzeit verdient.

Die Wildschweinjäger bezahlen ein Patent für diese Jagd und möchten sie nachhaltig ausführen. Aber unter diesen Gesetzgebungen ist es nicht möglich, eine Bewirtschaftung der Wildschweine zu erzielen.

Ich hoffe, dass der neu besetzte kantonale Jagdverband diese Gesetzgebungen untersucht und beim Staatsrat vorstellig wird.

Meistgelesen

Mehr zum Thema