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Sanierung der alten Deponien kostet 135 Millionen Franken – ohne La Pila

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Autor: ARthur zurkinden

Der Staatsrat hat am Freitag einen Vorentwurf des Gesetzes über die belasteten Standorte in die Vernehmlassung geschickt. Im Gesetz werden die Behörden bestimmt, welche für die Umsetzung des Bundesgesetzes im Bereich der Altlasten zuständig sind. «Wenn alles optimal läuft, kann das definitive Gesetz Anfang 2012 in Kraft treten», sagt Marc Chardonnens, Vorsteher des Amtes für den Umweltschutz, gegenüber den FN.

Auch Schiessanlagen

1136 belastete Standorte sind im entsprechenden Kataster des Kantons Freiburg aufgeführt. Davon müssen 325 Betriebs- und Ablagerungsstandorte untersucht oder saniert werden, wie die kantonale Baudirektion gestern mitteilte. In 655 Standorten wird davon ausgegangen, dass keine schädlichen Einwirkungen zu erwarten sind. «Des Weiteren müssen alle 156 Schiessanlagen innerhalb von 30 Jahren saniert werden», fährt sie fort und gibt zu verstehen, dass die Massnahmen zur Untersuchung, Überwachung und Sanierung im Moment auf rund 135 Millionen Franken geschätzt werden – und dies ohne die ehemalige Deponie «La Pila» (vgl. Kasten).

Wer soll das bezahlen?

Laut Marc Chardonnens fallen von den geschätzten 135 Millionen 70 Millionen für Ablagerungsstandorte, also meist Siedlungsabfälle, 40 Millionen für Betriebsstandorte und 25 Millionen für Schiessanlagen an. Diese Beträge sollen über 20 Jahre verteilt werden, wobei 65 Millionen von den Verursachern übernommen, 35 Millionen über einen kantonalen Fonds und 35 Millionen vom Bund finanziert werden sollen.

Kantonaler Altlastenfonds

Das Gesetz sieht die Schaffung eines kantonalen Altlastenfonds vor. Laut Botschaft des Staatsrates sollen damit Kosten finanziert werden, die der Staat übernehmen muss, weil beispielsweise die Verursacher der Verschmutzung oder die ehemaligen Eigentümer des Standortes nicht ermittelt werden können oder zahlungsunfähig sind. Der Fonds kann auch verwendet werden, um den Gemeinwesen Finanzhilfen zu leisten.

Der Staatsrat ist sich bewusst, dass die Sanierung von Deponien zahlreiche Gemeinden vor grosse Schwierigkeiten stellen könnte. Deshalb kann der Kanton die Beiträge des Bundes von 40 Prozent durch eine Finanzhilfe von 30 Prozent ergänzen. Aus dem kantonalen Fonds werden ebenfalls Beiträge an die Sanierung der Schiessanlagen gewährt. «Dabei beläuft sich die Kantonshilfe im Prinzip auf zwei Drittel der Abgeltung des Bundes, die 8000 Franken pro Scheibe beträgt», hält Chardonnens fest. Gespiesen wird der Fonds mit Gebühren, die für Abfälle erhoben werden, die auf den bestehenden Deponien des Kantons abgelagert werden. So sollen jährlich 1,7 Millionen Franken zusammenkommen.

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