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Schäden am Bau und Gewässerschutz beschäftigen das Kantonsparlament

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Der Grosse Rat hiess am letzten Tag der Septembersession neun Millionen Franken für die dringende Sanierung zweier Gebäude in Marsens gut und hob die Baugrenze zu Gewässern auf.

«Der Zustand der denkmalgeschützten Gebäude Humilimont in Marsens ist sehr schlecht», räumte Baudirektor Jean-François Steiert (SP) am Freitagmorgen vor dem Kantonsparlament ein. «Er ist Symptom für das Jahre lange chronische Investitionsdefizit im staatseigenen Immobilienpark.» Konkret geht es um ein Gebäude, in dem ein Pflegeheim untergebracht ist, und um eines, das von einer Krippe genutzt wird. Die Zustandsanalyse kam zu besorgniserregenden Ergebnissen: lose Fassadenelemente, Legionellenrisiko in den Sanitäranlagen, nicht konforme Fluchtwege und Schimmelbefall. 

Angesichts dieser Sicherheitsrisiken sei es unausweichlich, die Gebäude zu sanieren, sagte Steiert. Alternativ habe sich die Frage ihres Verkaufs oder der Umnutzung gestellt. «Denn natürlich kann man sich fragen, welchen Nutzen diese Gebäude für den Staat haben. Es ist nämlich nicht die primäre Aufgabe des Staats, Gebäude in seinem Besitz an ein Pflegeheim und eine Krippe zu vermieten.» Doch die Dringlichkeit der Arbeiten würden keinen Aufschub erlauben. 

Von rechts bis links hiessen die Grossräte den Sanierungskredit über neun Millionen Franken gut. Alle fragten aber auch nach dem Warum. «Wie kann es sein, dass es so weit kam?», fragte Alizée Rey (SP, Villars-sur-Glâne). Zudem sei es befremdlich, dass der Kanton sofort ans Verkaufen denke, wenn eine Immobilie in schlechtem Zustand sei. Bernhard Altermatt (Die Mitte, Freiburg) sah im Weiteren durchaus einen Nutzen dieser Gebäude für den Staat. «Die Förderung intergenerationeller Projekte ist ebenfalls ein Auftrag des Staates.»

Baugrenze abgeschafft

Schliesslich hiess der Grosse Rat eine Motion gut, die die Abschaffung einer Baugrenze von mindestens vier Metern für Wasserläufe verlangt. Der Vorstoss von Bertrand Gaillard (Die Mitte, La Roche) und Andreas Freiburghaus (FDP, Wünnewil) bezweckt mehr Handlungsspielraum und Planungssicherheit für die Gemeinden in der Ortsplanung. Denn die vom Bund vorgeschriebenen und vom Kanton festgelegten Gewässerräume würden die Bauentwicklung bereits stark einschränken.

Der Staatsrat empfahl die Annahme der Motion mit der Auflage, dass eingedolte Fliessgewässer und solche, die revitalisiert werden sollen oder Defizite beim Hochwasserschutz und beim Unterhalt aufweisen, von der Ausnahme wiederum ausgenommen werden. «Diese Variante hat den Vorteil, dass die Baugrenze im Grundsatz überall aufgehoben und nur in unerlässlichen Fällen beibehalten wird», sagte Bau- und Umweltdirektor Jean-François Steiert. Die im Rahmen der Gesetzesrevision nötige Analyse zur Identifizierung der betroffenen Wasserläufe würde zudem zusätzliche Rechtssicherheit schaffen.

Tina Raetzo (Grüne, Rueyres-les-Prés) lehnte dies im Namen der Grünen ab. «Der Staatsrat erklärt uns auf einer ganzen Seite, was Baugrenzen für die Natur und den Menschen bringen, um sie im nächsten Satz abschaffen zu wollen.»

Der Grosse Rat nahm die Motion mit 82 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen an.

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