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Scherenstecher milder bestraft

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Freiburg Der Beschuldigte war im April 2007 in erster Instanz zu 36 Monaten, davon 18 Monate bedingt, verurteilt worden. Dies wegen versuchter Tötung. Dagegen hatte der Täter Rekurs beim Freiburger Kantonsgericht eingereicht. Dieses verurteilte ihn am Mittwoch erneut wegen versuchter Tötung zu 36 Monaten Gefängnis. Es dehnte jedoch die bedingte Strafe auf 24 Monate aus. Mit dem leicht milderen Urteil trug das Gericht dem Alter und der Gesundheit des 66-Jährigen Rechnung.

Auslöser der Tat war ein Reklameständer. Das Geschäft des Verurteilten grenzte an das Café des späteren Opfers, des Wirts des «Corso» an der Perolles-Allee. Wegen der Platzierung der Werbetafel war es wiederholt zu Streitereien gekommen, die am 17. Juni 2005 in Tätlichkeiten ausarteten. Als der Geschäftsmann im Verlauf der Prügelei zu Boden stürzte und sich verletzte, eilte er anschliessend in seinen Laden und kehrte mit einer Schere zurück. Mit dieser stach er dem Wirt in den Brustkorb.

Die Verteidigung hatte am Mittwoch vergeblich auf Notwehr respektive schwere Körperverletzung plädiert. sda/rsa

Express

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