Das neue kantonale Gemeindegesetz von 1980 hatte die Gemeinden Düdingen und Wünnewi-Flamatt – entsprechend ihrer Einwohnerzahl – verpflichtet, einen Generalrat einzuführen. Am 14. Februar 1982 hatten in beiden Gemeinden erstmals Wahlen in den 50-köpfigen Generalräten stattgefunden.
Bei einer erneuten Revision des Gemeindegesetzes wurde die Einführung des Generalrates als fakultativ erklärt. In einer Referendumsabstimmung sprach sich am 1. April 1990 die Bevölkerung von Wünnewil-Flamatt (mit 784 gegen 601 Stimmen) für die Abschaffung des Generalrates aus. Und am 10. Juni 1990 sprach sich auch Düdingen (mit 701 gegen 612 Stimmen) für die Abschaffung aus.
In beiden Gemeinden wurde in der Legislaturperiode 1991/1996 wiederum die Gemeindeversammlung eingeführt. Zwei Monate vor Düdingen wird Wünnewil-Flamatt am 12. März ebenfalls wiederum über eine eventuelle Wiedereinführung des Generalrats abstimmen.