Gegen den Vertreiber eines angeblichen Schlankheitsmittels hat die Westschweizer Konsumentenschützerorganisation Strafklage wegen irreführender Werbung eingereicht. Dies hat die Nachrichtenagentur sda gestern mit Berufung auf einen entsprechenden Artikel der Freiburger «Liberté» berichtet.
Die Firma, die in Nyon domiziliert und in Freiburg lediglich mit einem Briefkasten präsent ist, soll ein Produkt vertreiben, das 1998 verboten wurde, aber nun wieder unter einen neuen Namen im Umlauf ist.
Für die Konsumentenschützerorganisation soll diese Klage «Signalwirkung» für andere Anbieter zweifelhafter «Wundermittel» haben. Gegenwärtig wird der Fall von der Freiburger Justiz geprüft. Anschliessend werden sich die Waadtländer Untersuchungsbehörden mit der Angelegenheit zu beschäftigen haben.