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Schlappe für Ungarn und Polen: EU darf Rechtsstaatlichkeit erzwingen

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Ungarn und Polen droht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum sogenannten Rechtsstaatsmechanismus die Kürzung von Milliardenzahlungen aus dem EU-Haushalt.

Die Richter in Luxemburg wiesen am Mittwoch Klagen beider Länder gegen das Instrument zurück. Damit wächst der Druck auf die zuständige EU-Kommission von Ursula von der Leyen, schnell gegen beide Länder vorzugehen. Budapest und Warschau kritisierten das Urteil als Angriff auf die Freiheit und warfen der EU Machtmissbrauch vor.

Beide Länder erhalten jedes Jahr Milliarden aus dem EU-Haushalt. Kritiker werfen ihnen jedoch seit Jahren vor, sich die Justiz Untertan zu machen und die Rechtsprechung entgegen den EU-Standards zu beeinflussen.

Die EU hatte sich auch deshalb ein Instrument zugelegt, das Verstösse gegen rechtsstaatliche Prinzipien ahnden soll, wenn dadurch ein Missbrauch von EU-Geld in einem Land droht. Dabei geht es um Grundsätze wie die Unabhängigkeit der Justiz und die Verfolgung von Straftaten. Die «Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit» ist seit 2021 in Kraft.

Polen und Ungarn sahen sich allerdings von Anfang zu Unrecht im Fokus des neuen Instruments und klagten vor dem EuGH. Bis zum Urteil wollte die EU-Kommission warten, ehe sie den Mechanismus auslöst. Das ist auch Teil einer Abmachung der Staats- und Regierungschefs von 2020, mit der die Regierungen in Budapest und Warschau dazu gebracht worden waren, ihre Blockade wichtiger EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben.

Der EuGH wies die Argumente Polens und Ungarns zurück, wonach die EU ihre Zuständigkeit überschreite. Die Richter erklärten, das Ziel der Verordnung sei nicht, Verstösse gegen den Rechtsstaat zu ahnden – sondern vielmehr der Schutz des EU-Haushalts, der durch etwaige Verstösse gefährdet sein könnte. Zudem betonten sie, dass die EU auf dem Vertrauen der Mitgliedsstaaten gründe, dass diese die gemeinsamen Werte achten. Also müsse die EU auch in der Lage sein, diese Werte zu verteidigen.

Mit Blick auf den Gemeinschaftshaushalt stellt der EuGH klar, dass dieser eines der wichtigsten Instrumente der Solidarität zwischen den EU-Staaten sei. Zudem sehe die Verordnung ein strenges Verfahren vor, bei dem betroffene Länder mehrfach die Gelegenheit zur Stellungnahme haben. «Unter diesen Umständen weist der Gerichtshof die Klagen Ungarns und Polens in vollem Umfang ab.»

Nun wäre eigentlich die EU-Kommission am Zug. Ihre Aufgabe ist es, Verfahren nach dem Mechanismus einzuleiten und letztlich vorzuschlagen, bestimmten Ländern das Geld zu kürzen. Vor allem das Europaparlament setzt die Behörde unter Druck. Das EU-Parlament hatte die EU-Kommission bereits vor dem EuGH verklagt, weil sie mit weiteren Schritten bis zum Urteil warten wollte.

Und von der Leyen selbst? Die deutsche Politikerin geriert sich immer wieder als entschiedene Verteidigerin des Rechtsstaats. Die Erwartung rascher Strafen gegen Ungarn, Polen oder andere Länder dämpfte sie in einer Reaktion jedoch. Ihre Behörde werde erst einmal gründlich die Begründung des Urteils und mögliche Auswirkungen analysieren. In den kommenden Wochen werde man dann die Leitlinien zur Anwendung des Mechanismus beschliessen.

Die Regierungen in Budapest und Warschau, mit denen die EU-Kommission seit Jahren etwa über Minderheitenrechte, Justizreformen und Korruptionsvorwürfe streitet, reagierten aufgebracht auf das Urteil. «Die Entscheidung ist ein lebender Beweis dafür, wie Brüssel seine Macht missbraucht», schrieb die ungarische Justizministerin Judit Varga auf Twitter. Ihr polnischer Kollege sprach von einem Versuch, EU-Länder um ihre Freiheit zu bringen.

Noch ist der Mechanismus aber nicht im Einsatz – zumal am Ende mindestens 15 der 27 EU-Länder, die zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen, einer Kürzung der Mittel zustimmen müssten.

Gegen ein schnelles Vorgehen könnten auch politische Erwägungen sprechen. Warschau sendete zuletzt Signale der Entspannung nach Brüssel. Und in Ungarn steht Anfang April eine Parlamentswahl an. Sollte die EU-Kommission vorher gegen die rechtsnationale Regierung vorgehen, könnte das als Wahlkampfeinmischung verstanden und vom populistischen Ministerpräsidenten Viktor Orban zum eigenen Vorteil genutzt werden.

Doch selbst wenn es mit der Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus noch dauert – die EU-Kommission hat noch ein anderes Druckmittel gegen Ungarn und Polen in der Hand. Bislang hat die Behörde wegen rechtsstaatlicher Bedenken noch keine Milliarden aus dem Corona-Hilfsfonds für beide Länder freigegeben.

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