Die Gemeinde Überstorf will wachsen. Unter anderem mit einer Wohnzone im Gebiet Hinterdorf sowie einer Erweiterung der Gewerbezone an der Flamattstrassse (die FN berichteten). Wie dem aktuellen Amtsblatt zu entnehmen ist, beabsichtigt die kantonale Bau- und Raumplanungsdirektion jedoch, diese Elemente des Überstorfer Zonennutzungsplans nicht zu genehmigen.
Wie Corinne Rebetez, Sprecherin der kantonalen Baudirektion, auf Anfrage erklärt, sind die fehlenden Landkompensationen, die das neue Raumplanungsgesetz fordert, der Hauptgrund für die Ablehnung. Denn bis der Kanton einen neuen Richtplan ausgearbeitet hat, müssen Einzonungen mit entsprechenden Auszonungen kompensiert werden. Die Gemeinde Überstorf und andere Betroffene haben nun 30 Tage Zeit, um beim Kanton ihre Bemerkungen anzubringen. Da der Bericht erst am Donnerstag auf der Gemeinde eingetroffen sei und der Gemeinderat ihn noch nicht habe studieren können, könne sie diesen noch nicht kommentieren, sagte Gemeindeschreiberin Andrea Portmann auf Anfrage. Der Gemeinderat werde aber bestimmt dazu Stellung nehmen. ak