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Schloss Greyerz erhält Soforthilfe

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Mitte März musste das Schloss seine Türen schliessen und konnte diese erst am 19. Mai wieder öffnen. Knapp zwei Monate lang fehlten der Stiftung Schloss Greyerz jegliche Einnahmequellen. Trotz der Wiedereröffnung rechnet die Stiftung mit einem enormen finanziellen Verlust für das Jahr 2020. Weil die Stiftung als öffentlich-rechtliche Institution keinen Anspruch hat auf die Bundeshilfe für Kulturbetriebe, springt nun der Kanton Freiburg ein. «Angesichts der Notwendigkeit, die Wiedereröffnung des Schlosses Greyerz zu gewährleisten, ist der Staatsrat bereit, der Stiftung eine direkte kurzfristige Soforthilfe zu gewähren», schreibt die Kantonsregierung in einer in dieser Woche beschlossenen Verordnung.

Barbetrag als Soforthilfe

Um den erwarteten Betriebsverlust für das Jahr 2020 zu decken, die Stiftung vor dem Konkurs zu bewahren und den Betrieb des Schlosses zu garantieren, gewährt der Kanton der Stiftung Schloss Greyerz eine direkte Soforthilfe in der Höhe von 845 000 Franken. 250 000 Franken werden sofort überwiesen. Der restliche Betrag wird auf das ganze Jahr verteilt. Diese Unterstützung wird aus dem kantonalen Soforthilfe-Paket von 50 Millionen Franken finanziert.

km

 

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