Das revidierte Landwirtschaftsreglement sieht zwei Massnahmen zugunsten von landwirtschaftlichen Betrieben vor. Zum einen wird die Anlaufstelle für Landwirtschaftsbetriebe in Schwierigkeiten in Grangeneuve verstärkt. Als neue Basis dient eine enge Zusammenarbeit zwischen der Direktion des Instituts Grangeneuve, dem Amt für Landwirtschaft, dem Sozialamt und dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Das Netz von Brückenpersonen soll aus Fachleuten wie etwa Tierärzten, Milchkontrolleuren, landwirtschaftlichen Beratern und Buchhaltern bestehen, die in regelmässigem Kontakt mit den Landwirten stehen. Die Anlaufstelle ist über Mail oder Telefon direkt erreichbar und garantiere Vertraulichkeit, heisst es in der Mitteilung.
Fonds wird angepasst
Zum anderen ändert der Kanton mit dem neuen Reglement eine 2013 eingeführte Massnahme in Bezug auf den Mindestbetrag für Darlehen aus dem Landwirtschaftsfonds. Damals hatte er diesen Betrag auf 40 000 Franken angehoben. In Kombination mit dem Finanzierungssatz von 40 Prozent habe diese Limite insbesondere den Kauf von Landwirtschaftsland unter 100 000 Franken ausgeschlossen. Davon kommt der Kanton jetzt wieder ab. Einer der Hauptzwecke des Fonds bestehe ja darin, die Stellung des Selbstbewirtschafters zu stärken, da das Eigentum den Betrieb auf eine solide Grundlage stelle, heisst es in der Mitteilung. Um den Erwerb von Landwirtschaftsland durch Landwirte zu unterstützen, wird der Mindestbetrag für Darlehen aus dem Landwirtschaftsfonds auf 20 000 Franken gesenkt.
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