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Schülerbeurteilung wird neu studiert

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Schülerbeurteilung wird neu studiert

Zeugnisreform in der Primarschule abgebrochen

Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis Ende der Orientierungsschule wird von einer Arbeitsgruppe unter die Lupe genommen. Bis Ende dieses Jahres erwartet der Staatsrat einen Bericht mit neuen Vorschlägen.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Im Jahre 1996 wurde in der Primarschule des Kantons Freiburg ein neues Schulzeugnis eingeführt. Dabei wurde die Primarschule in drei zweijährige Zyklen unterteilt. Dies führte dazu, dass auch die Beurteilungspraxis und die Information über die Fortschritte der Schüler angepasst werden mussten. So wird am Ende der drei ersten Semester eines Zyklus über die Fortschritte der Schüler informiert. Die Lehrperson kann dabei drei Kategorien unterscheiden: «Das Kind lernt leicht.» «Das Kind zeigt teilweise Mühe beim Lernen.» «Das Kind zeigt grosse Mühe beim Lernen.» Am Ende des vierten Semesters, also am Schluss des Zyklus, wird über die Kompetenzen und das Erreichen der gesteckten Ziele informiert. Aufgrund der gesammelten Daten ist es der Lehrperson dabei möglich, das Erreichen der Ziele in Form einer Note auszudrücken.

Abbruch der Reform

Im Schuljahr 2002/03 sollte die Einführung des neuen Schulzeugnisses in der fünften und sechsten Primarschule erfolgen. Die Direktion der Erziehung, Kultur und Sport hat jedoch zu Beginn des Schuljahres beschlossen, die Reform abzubrechen, wie der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage der SP-Grossrätin Anne-Claude Demierre und auf ein Postulat der CVP-Grossräte Jean Deschenaux und Isabelle Joye schreibt. Im Juni 2002 wurde nämlich festgestellt, dass das neue Zeugnis nicht mit dem Ausführungsreglement zum Schulgesetz übereinstimmt. Dieses sieht vor, dass die Schüler am Ende eines jeden Schuljahres benotet werden.

Beurteilung muss begründet werden

Aber auch ein Bundesgerichtsentscheid hat die Erziehungsdirektion bewogen, die Reform abzubrechen. Das Bundesgericht erinnerte in einem Waadtländer Fall daran, dass die Schulbehörde bezüglich Orientierung eines Schülers und Beurteilung seiner Arbeit und seiner Fähigkeiten keine Aussagen machen sollte, ohne sie zu begründen. Zudem sollten die Eltern und die Schüler die Tragweite des Entscheids einschätzen können, um in vollständiger Kenntnis des Sachverhalts diesen allenfalls bei einer höheren Instanz anfechten zu können. «Die Erziehungsdirektion wollte diesem Aspekt speziell Rechnung tragen; dies insbesondere wegen der Bedeutung des Übertrittsverfahrens Primar-/Orientierungsschule», hält der Staatsrat weiter fest.

Eine Arbeitsgruppe

In der Folge hat die Erziehungsdirektion eine Arbeitsgruppe beauftragt, Vorschläge für eine neue Beurteilungspraxis vom Kindergarten bis Ende der obligatorischen Schulzeit auszuarbeiten. Zudem soll auch das Schulgesetz und das Reglement revidiert werden. Die Arbeitsgruppe muss zudem die Auswirkungen der begonnenen Reform auf die letzten Primarschuljahre und die OS untersuchen.

Folgen des Abbruchs

Laut Staatsrat hat der Abbruch zur Folge, dass die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse in einem strafferen Rhythmus benotet werden, nach jedem Semester statt am Ende des Zyklus. So können die Lehrpersonen auf die Beurteilungspraxis zurückgreifen, die vor zehn Jahren eingeführt wurde und im Laufe der Zeit verbessert worden ist. «Auch mit Noten können die Lehrpersonen Vorgehens- weisen entwickeln, welche die Schüler fördern», betont der Staatsrat und denkt dabei u. a. an die Beobachtung der Schüler, wie sie eine Aufgabe oder eine Interaktion bei Gruppenarbeiten angehen, oder an die Analyse des Vorgehens und der Fehler der Schüler.

Mit Semesternoten verträglich

Der Staatsrat ist überzeugt, dass diese Praxis mit Semesternoten verträglich ist. Seiner Ansicht nach kommt die Beurteilung der Schüler auch in der Art zum Ausdruck, wie die Lehrperson unterricht. Diese sei von der Haltung geprägt, die die Lehrperson gegenüber den Schülern entwickelt. Dabei stehen der Freiburger Regierung folgende Aspekte im Vordergrund: Motivation und Lust am Lernen fördern; Recht zugestehen, während des Lernprozesses Fehler zu machen; an die Bildungsfähigkeit eines jeden Menschen glauben; Schüler mit Schwierigkeiten enger betreuen.

Der Staatsrat empfiehlt dem Grossen Rat, das Postulat anzunehmen. Er will anhand des Berichts der Arbeitsgruppe auf die gestellten Fragen eingehen.

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