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Schulgesetz wird revidiert

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Was allerdings genau geändert werden soll, geht aus der Antwort nicht hervor. In der Begründung ihres Postulates gaben die beiden CVP-Grossrätinnen Christine Bulliard (Überstorf) und Yvonne Stempfel (Gurmels) zu bedenken, dass die Schule zunehmend mit verschiedenen gesellschaftlichen Problemen konfrontiert werde. «Oft wissen die Schulbehörden und Lehrpersonen nicht mehr, wie sie die Schwierigkeiten bewältigen können», hielten sie fest. Das Schulgesetz von 1985 müsste in Bezug auf das Alter der Einschulung, den Berufsauftrag der Lehrpersonen, die Massnahmen bei Schülern mit Schwierigkeiten sowie die Rolle der Eltern revidiert werden

Laut Staatsrat könnte diese Liste noch erweitert werden: Informations- und Kommunikationstechnologien im Unterricht, Integration von Kindern mit Lernschwierigkeiten in einer Regelklasse, Einschulung von fremdsprachigen Kindern und Jugendlichen sowie die Schulorganisation.

Neue Verfassung abwarten

Nach Worten der Freiburger Regierung ist das Schulgesetz in der Vergangenheit laufend angepasst worden. Die Vorbereitungen für eine weitere Anpassung hätten bereits begonnen, zumal die Erziehungsdirektion in diesem Jahr den Berufsauftrag und das Pflichtenheft des Lehrkörpers, die allgemeinen Bedingungen des Lehrerberufs und die Anerkennung der erwähnten Aktivitäten überprüfe.

Der Staatsrat weist aber auch auf die Totalrevision der Kantonsverfassung hin, die die Ziele der Schule neu formulieren könnte. Auch die Arbeiten der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren sowie jene der Westschweizer und Tessiner Konferenz seien zu beachten. Er erwähnt dabei den Rahmenlehrplan «Pecaro» und das Projekt «Harmos», das eine gesamtschweizerische Vereinheitlichung der obligatorischen Schule anstrebt. Dies solle mit Standards am Ende des zweiten, sechsten und neunten Schuljahres in den Fächern Erste Sprache, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften erreicht werden.
Der Staatsrat schliesst eine Revision des Mittelschul-Gesetzes nicht aus. Er empfiehlt dem Grossen Rat die Annahme des Postulates und erklärt sich somit bereit, die Sache eingehender zu studieren und dem Grossen Rat einen Bericht vorzulegen.

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