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Schütze zu 34 Monaten verurteilt

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Autor: Regula Saner

Freiburg Vor dem Strafgericht des Saanebezirks standen sich am Mittwoch drei junge Männer gegenüber, die im Oktober 2008 schon einmal eine folgenschwere Begegnung hatten; damals allerdings auf dem Pausenhof des Kollegiums St. Michael. Es ging um eine Abrechnung zwischen zwei Gruppen junger Männer. Grund: Der eine (Angeklagter) war eifersüchtig auf die Freundin des anderen, der andere soll ihn daraufhin dumm angeglotzt haben, worauf ein Dritter (1. Kläger) dem vermeintlichen «Dummgucker» zu Hilfe eilte und der Eifersüchtige ebenfalls Verstärkung holte etc. Das ganze eskalierte sechs Tage später auf dem Pausenhof des Kollegiums mit der Abgabe von mehreren Schüssen in die Luft.

Kein unbeschriebenes Blatt

Auf der Anklagebank sass gestern der Schütze, welcher mit 20 Jahren bereits ein besorgniserregendes Strafregister aufweist: Unter anderem wurde er von der Jugendstrafkammer bereits wegen versuchter schwerer Körperverletzung, wegen Vergewaltigung, Diebstahl und Verstoss gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Und nun stand er wieder vor Gericht, angezeigt von zwei jungen Männern, die bei der Schiesserei vom Oktober 2008 um ihr Leben gefürchtet hätten, wie sie vor Gericht aussagten.

Motiv: Eine Lektion erteilen

Das Hauptopfer ist ein Mestize, auf welchen es der Kläger – selbst ursprünglich Türke – besonders abgesehen hatte. Das Gericht erachtete es als erwiesen, dass der Täter zunächst zweimal in die Luft geschossen und danach das flüchtende Opfer verfolgt und dabei nochmals zwei Schüsse abgegeben hatte. «Der Angeschuldigte erfüllt den Tatbestand der Gefährdung des Lebens Dritter, indem er rennend und mit den Armen fuchtelnd in Richtung des Flüchtenden schoss», erklärte Gerichtspräsident Jean-Marc Sallin in seiner summarischen Urteilsbegründung. Und auch das Motiv sei klar: «Mit der Waffe in der Hand und seinen Kollegen im Rücken wusste er, dass er ?den Schwarzen? eine Lektion erteilen und seine Überlegenheit demonstrieren konnte.» Die Gruppe des Opfers bestand nämlich vorwiegend aus Schwarzen. Was den zweiten Kläger angeht, so anerkannte das Gericht nur den Tatbestand der Drohung.

Das Strafgericht verurteilte den Angeklagten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten, einer Ersatzforderung von 5000 Franken und einer Genugtuung für das Opfer von 2400 Franken. Dies wegen Gefährdung des Lebens, Drohung, Nötigung, Verstoss gegen das Waffen- und gegen das Betäubungsmittelgesetz (der Angeklagte dealte auch mit 150 Gramm Kokain, teilweise gestreckt, sowie mit Marihuana).

Vorwurf des Waffenhandels

Was den Waffenbesitz angeht, wird es möglicherweise noch zu einer neuen Strafuntersuchung kommen. Denn der zweite Kläger beschuldigte vor Gericht den Angeklagten, in Kreisen zu verkehren, die in grösserem Stil mit Waffen handelten und diese an unter 16-Jährige verkauften. «Ich möchte, dass das aufhört. Ich kennen den Angeklagten seit klein auf. Er weiss nicht, was er tut, er ist unglaublich beeinflussbar», begründete der junge Mann seine schweren Vorwürfe.

Unbelehrbar

Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. «Seine Vorstrafen, die Tatsache, dass die bisherigen Strafen nichts bewirkt haben, und sein Verhalten im Verfahren rechtfertigen die Höhe der Strafe», begründete Jean-Marc Sallin. Die Verteidigung hatte in den Hauptanklagepunkten einen Freispruch verlangt. Die Angehörigen brachen nach dem Urteil in Tränen aus.

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