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Schwarzarbeiter flüchtete: Arbeitgeber verurteilt

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Autor: Marc Kipfer

Murten Aufgeflogen ist der Fall im Juni 2007 bei einer Kontrolle in Bezug auf Schwarzarbeit. Dabei nahmen die kantonalen Inspektoren das Plattenlegergeschäft eines aus Serbien-Montenegro stammenden Schweizers unter die Lupe. Während der Kontrolle auf einer Baustelle in Attalens ergriff ein Mann die Flucht. Die Inspektoren schlossen daraus, dass der Unbekannte über keine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung verfügte.

Von Vorarbeiter verraten

Bei seiner Einvernahme widersprach der Arbeitgeber diesen Anschuldigungen und gab an, nebst den drei noch anwesenden Personen sei niemand auf der Baustelle beschäftigt gewesen. Als der Vorarbeiter ebenfalls vernommen wurde, sagte dieser allerdings, es habe sich eine vierte Person auf der Baustelle befunden. Der Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser glaubte dem Vorarbeiter und erliess einen Strafbefehl gegen dessen Chef.

Strafbefehl war bei Ex-Frau

Der 36-jährige Firmeninhaber bestritt den Sachverhalt gestern vor dem Gericht des Seebezirks ein weiteres Mal. Zur Verhandlung war es gekommen, weil der Angeschuldigte gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben hatte. Das Gericht ging jedoch nicht auf die Einsprache ein, da diese erst nach Ablauf der dreissigtägigen Frist eingetroffen ist. «Ich wusste zuerst nichts von diesem Strafbefehl, weil meine Frau die Scheidung eingereicht hat und ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen bin», rechtfertigte sich der Mann, der bei verschiedenen Freunden wohnte. «Dann hätten Sie der Post Ihre neue Adresse mitteilen müssen», konterte Gerichts-Vizepräsident André Waeber. Er bestätigte das Urteil des Untersuchungsrichters: 400 Franken Busse zuzüglich Verfahrenskosten.

Der Angeschuldigte hat bereits den Rekurs gegen das Urteil angekündigt. «Ich werde den Fall so lange weiterziehen wie nötig», sagte er vor Gericht.

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