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«Schwarze Liste» auf Anfrage

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Untertitel: Bazl reagiert auf wachsenden Druck – Konsumentenschutz kritisiert die Holschuld

«Berechtigte Interessenten» erhielten Auskunft, ob eine Maschine nicht auf der Bazl-Liste über Gesellschaften und Flugzeuge mit Mängeln verzeichnet sei, sagte eine Sprecherin am Montag auf Anfrage und bestätigte Berichte von zwei Zeitungen.

Die Anfrage an das Bazl müsse schriftlich oder per E-Mail (info@bazl.admin.ch) erfolgen. Kann das Amt die Bestätigung nicht liefern, muss der Konsument davon ausgehen, dass die Behörden Sicherheitsmängel reklamiert haben.
Ist eine Maschine nicht auf der Liste, bedeutet das hingegen lediglich eine Momentaufnahme ohne Rückschlüsse auf die ganze Flotte.
Diese Möglichkeit der Anfrage habe vorher noch nicht bestanden, sagte die Bazl-Sprecherin weiter. Weitere Einzelheiten würden später kommuniziert.

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