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Sechs Monate Gefängnis wegen versuchten Raubüberfalls auf eine Garage

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Autor: Antoine Rüf/La Liberté

Freiburg Zu insgesamt 14 Monate Gefängnis hat das Strafgericht des Saanebezirks einen 21-jährigen Portugiesen verurteilt, der im Winter 2010 eine Garage im Freiburger Altquartier überfallen hat. Sechs Monate davon muss er im Gefängnis verbringen, in Halbgefangenschaft, wenn er eine Arbeit hat. Damit liegt die Strafe drei Monate unter der Forderung von Staatsanwalt Marc Bugnon. Mittels einer Waffenimitation, einer «Softairgun», hatte der vermummte Mann den Angestellten der Garage damals bedroht und die Kasse verlangt. Dann befahl er dem Angestellten, sich in der Toilette einzuschliessen. Als er und ein Kollege, der als Wache fungierte, mit der Kasse die Garage verlassen wollten, kam der Angestellte wieder aus dem WC heraus. Daraufhin hat der Bewaffnete eine Bleikugel in Richtung des Mannes geschossen. Der Überfallene nahm die Verfolgung der beiden auf. Der Räuber liess die Kasse fallen, um schneller wegrennen zu können.

Der Verdacht fiel schnell auf den Angeschuldigten, denn der Räuber kannte sich offenbar gut aus in der Garage. So wusste er genau, wo das WC war. Tatsächlich hatte der Mann einst in der Garage gearbeitet. Die beiden gaben die Tat schliesslich zu. Als Tatmotiv gab der Haupttäter an, Geld gebraucht zu haben, um Schulden zu bezahlen.

Gefährliche Waffe?

Vor Gericht musste noch geklärt werden, ob es sich bei der Softairgun um eine gefährliche Waffe handelte, was die Strafe verschärft hätte. Gerichtspräsident Benoît Chassot kam zu einem anderen Schluss. Die «Waffe» sei nur ein Objekt, das eine gewisse Gefahr darstellt, aber keine echte Waffe, befand das Gericht. Dass aber der Haupttäter dennoch ins Gefängnis muss, hat er auch seinem Verhalten zu verdanken. Vor Gericht schien er nicht zu realisieren, wie schwerwiegend seine Tat ist. In der Untersuchung gestand er die Tat. Vor Gericht meinte der Mann aber, alles käme nur auf Druck zustande, auch das Gericht setze ihn unter Druck. Chassot missfiel die Haltung des Mannes, die er als «verabscheuungswürdig» bezeichnete.

Der Jüngere kam besser weg, da er seinen Anteil an der Tat eingestand. Ihn verurteilte das Gericht zu 240 Tagessätzen (was acht Monaten Gefängnis entspricht) auf Bewährung, analog zur Forderung von Marc Bugnon.bearbeitet von pj/FN

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