Bernard Genoud, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, hat am 27. Juni 2004 die Seelsorge-Einheiten (SE) festgelegt. Unter einer SE versteht man den «Verbund von benachbarten Pfarreien, um einen günstigen Rahmen für die Seelsorge des Ganzen zu bilden». Sie ersetzen die vorher gültigen Pastoralsektoren in der Diözese. Für den Kanton Freiburg sind 16 französisch-, fünf deutsch- und eine zweisprachige SE geplant.
Um die gemeinsamen Ausgaben und Aufgaben der Seelsorge-Einheiten zu verwalten, setzt jede Einheit eine Übereinkunft oder ein juristisches Statut ein, das von allen Pfarreien genehmigt wird.
Jede Seelsorge-Einheiten verständigt sich auf ein administratives Vorgehen, das eine gemeinsame Kasse, einen Verteilschlüssel und ein überpfarreiliches Verwaltungsorgan (den Administrationsrat der Einheiten) umfasst. Der Administrationsrat ist eine Gruppe von Personen, welche die verschiedenen Pfarreien der SE repräsentieren. ja