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Selbstbeschränkung am Schwarzsee

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Genau 27,3 Prozent – das ist der Anteil an Zweitwohnungen von Plaffeien gemäss Bundesamt für Statistik. Dem Ammann von Plaffeien, Otto Lötscher, war bei der Anfrage der FN nicht bewusst, dass seine Gemeinde über dem von der Volksinitiative festgesetzten Wert liegt, ab dem keine Zweitresidenzen mehr erstellt werden dürfen: «Schwarzsee ja, aber gleich die ganze Gemeinde?»

Er sei ganz gegen die Initiative, weil die Gemeinden die Entwicklung selber steuern sollten. «Wir haben eher das Problem, dass wir niemanden mehr dazu bringen, bei uns zu bauen», sagt der Ammann. «Vor allem im Bereich Schwarzsee gab es in den 70er-Jahren einen regelrechten Boom. Doch in den letzten fünf Jahren wurden am Schwarzsee gerade noch vier Häuser gebaut.» Zwei davon sind Ferienhäuser.

Otto Lötscher weist darauf hin, dass die Gemeinde vor mehreren Jahren von sich aus die Initiative ergriffen hat, um «kalte Betten» zu verhindern. Die Baureglemente 2002 für das Quartier Gassera und 2007 für das Quartier «Pürrena» halten fest: «Mindestens 50 Prozent der Landfläche der Wohnzone mit schwacher Dichte müssen für Erstwohnungen zur Verfügung gestellt werden.» Lötscher präzisiert, dass der Bauherr den Nachweis erbringen muss, ob eine Wohnung als Erst- oder Zweitwohnung benutzt werde. Im Plaffeier Reglement ist definiert, dass ein vermietetes Ferienhaus als Erstwohnung gilt.

Wenn auch der Ammann aufgrund der derzeit lauen Bautätigkeit eine geringe Auswirkung bei einer Annahme der Volksinitiative erwartet, so mahnt er: «Es wäre schlimm, wenn wir aufgrund der Initiative nichts mehr machen könnten.»uh

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